Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Vantage Towers AG und den Konzern zum 31. März 2021, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividendenpolitik des Vorstandes bemisst die Dividende nach dem wiederkehrenden Cashflow RFCF (davon 60%). Die vorgeschlagene Ausschüttung von 0,56 Euro wird bei einem Ergebnis je Aktie von 0,51 Euro von der SdK befürwortet.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand führte ein erfolgreiches IPO durch. Die im Geschäftsjahr erzielten Ergebnisse entsprechen den Erwartungen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach einem Rechtsformwechsel amtiert der Aufsichtsrat erst seit Januar 2021. Lt. ausführlichem Bericht hat der AR den Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die Anwesenheitsquote der Mitglieder lag bei 95%. Die notwendigen Ausschüsse wurden formiert. Die Vorgaben nach §171 AktG wurden erfüllt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021/2022

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt EY als Abschlussprüfer solange grundsätzlich ab, bis die in der Causa Wirecard AG erhobenen Vorwürfe restlos aufgeklärt sind und EY ein schlüssiges Konzept für die Qualitätssicherung zukünftiger Prüfungsprozesse vorgelegt hat.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die praktische Ausgestaltung des Vergütungssystems ergibt aufgrund des gerade erst erfolgten Börsenganges noch kein genaues Bild, da die LTI-Bestandteile sich noch entwickeln müssen. Das Vergütungssystem beinhaltet im Wesentlichen die von der SdK geforderten Parameter. Die Maximalvergütung für Herrn Badrinath erscheint mit 13 Mio. Euro jedoch unangemessen hoch und muss hinterfragt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Fünf Mitglieder des neunköpfigen Aufsichtsrates verzichten auf eine Vergütung, da sie die Interessen des Hauptaktionärs Vodafone vertreten. Die Vergütung der weiteren Aufsichtsräte in Höhe von 80-300TEUR + 15TEUR für Vorsitzende eines Ausschusses und je nach Funktion, können als angemessen bewertet werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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