Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach § 289a, § 315a des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden, da auch der Abschlussprüfer ein uneingeschränktes Testat erteilt hat.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Verwendungsvorschlag der Verwaltung, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2020 auszuschütten, kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Zwar liegt ein ausschüttungsfähiger Bilanzgewinn in Höhe von 12,467 Mio. € vor, allerdings wurde durch die Coronapandemie der Umsatz stark geschmälert, so dass auch das Ergebnis je Aktie mit minus 0,24 € im negativen Bereich lag. Aufgrund des Konzernjahresverlustes im vergangenen Geschäftsjahr erachtet die SdK eine Aussetzung der Dividende somit als gerechtfertigt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz der pandemiebedingten Umsatz- und damit letztendlich auch Ertragsrückgängen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020, hat die persönlich haftende Gesellschafterin gute operative Leistungen erbracht und ist aus Sicht der SdK zu entlasten. Insbesondere die durch die Coronapandemie entstandenen erhöhten Abschreibungen belasteten das EBIT. Das 2. Halbjahr 2020 zeigte aber bereits operativ deutlich positive Signale.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat kann Entlastung erteilt werden. In insgesamt sechs Aufsichtsratssitzungen im Jahr 2020 wurde der Vorstand beraten und kontrolliert. Die Anwesenheitsquote lag bei 91%.

 

 

TOP 5 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

5.1 Herrn Roland Chmiel

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Roland Chmiel hat bewiesen, dass er einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der H&R darstellt. Er ist aus fachlicher Kompetenz geeignet, eine weitere Amtsperiode zu kandidieren, da er auch nicht overboarded ist und somit die zeitlichen Ressourcen haben sollte, um das Amt pflichtbewusst ausführen zu können.

 

5.2 Herrn Dr. Rolf Schwedhelm

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Rolf Schwedhelm hat bewiesen, dass er einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der H&R darstellt. Er ist aus fachlicher Kompetenz geeignet, eine weitere Amtsperiode zu kandidieren, da er auch nicht overboarded ist und somit die zeitlichen Ressourcen haben sollte, um das Amt pflichtbewusst ausführen zu können.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung

 

Ablehnung

 

Begründung: In der Gesamtheit kommt das vorgelegte Vergütungssystem den Idealvorstellungen der SdK sehr nahe: So sind keine Pensionsleistungen vorgesehen (neben der üblichen gesetzlichen Rentenversicherung), keine Change-of-Control-Klauseln, keine Aktienoptionsprogramme, Implementierung von Claw-Back-Regelungen sowie auch von Nachhaltigkeitskriterien. Allerdings fällt der Anteil der Fixvergütung mit 44% aus Sicht der SdK etwas zu hoch aus. Wünschenswert wäre eine Relation von fixen zu variablen Vergütungsbestandteilen von circa einem Drittel zu zwei Dritteln. Des Weiteren spricht sich die SdK dafür aus, dass der Anteil der langfristigen variablen Vergütungskomponenten mindestens 70% an den gesamten variablen Komponenten haben sollte. Hier sind es leider nur knapp über der Hälfte. Äußerst kritisch sieht zudem die SdK die Klausel der vorübergehenden Abweichung vom Vergütungssystem. In diesen Fällen ist eine Nachvollziehbarkeit der Vorstandsvergütungen für Außenstehende kaum mehr möglich. Aus diesem Grund kann die SdK dem vorliegenden Vorstandsvergütungssystem in Gänze nicht zustimmen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung des Aufsichtsrats sowie des zugrunde liegenden Vergütungssystems

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK kann dem Aufsichtsratsvergütungssystem zugestimmt werden, da es sich hierbei um eine rein fixe Vergütung handelt. Auch die Höhe der Vergütung erscheint noch angemessen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wahl von Warth & Klein Grant Thornton AG kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Es wurden lediglich in geringem Umfang sonstige Leistungen erbracht. Auch prüft Warth & Klein die Gesellschaft noch keine zehn Jahre. Aus diesen Gründen scheint die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gewahrt zu sein.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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