Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.08.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERIANOS SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die VERIANOS SE und den Konzern sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der VERIANOS SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verlust der Gesellschaft in 2020 hängt wie 2019 überwiegend nicht von einer schwachen Performance des Managements ab - Renditen in zweistelligen Bereich sind weiter vom Immobilienportfolio zu erwarten -, sondern von verlagerten Verkäufen ins nächste Geschäftsjahr, um die erwarteten Marktpreise erzielen zu können und sich nicht vom Jahresabschluss eines Kalenderjahres abhängig machen zu wollen. Die Entscheidung über die Verschiebung der Verkaufszeitpunkte der in Rede stehenden Objektimmobilien soll im Einvernehmen mit den mehrheitlich engagierten Co-Investoren stehen und stärkt so die Rentabilität der Gesellschaft. Aktive latente Steuern von über 4 Mio. € unterstreichen den Willen der Gesellschaft, in Zukunft überdurchschnittliche Renditen erzielen zu können. Der Verlust von über 6 Mio. € ist nicht-finanzieller Natur, zu einem Drittel auf eine unter Vorsichtsgesichtspunkten vorgenommene Reduzierung der aktiven latenten Steuern zurück zu führen, zu weniger als 1 Mio. € auf Abschreibungen auf einen nicht zum Tragen gekommenen Mezzanine-Fond und zu mehr als 50% auf verschobene Beteiligungserträge aufgrund der Verschiebung von Verkäufen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der VERIANOS SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat es in der CoVid-19-Krise verstanden, durch günstige Zukäufe ohne gleichzeitige Verkäufe unterhalb der geplanten Rendite sich für die Zukunft zu wappnen. Bestandsgefährende Risiken sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 4 Wahlen zum Verwaltungsrat

 

1) Herrn Diego Fernández Reumann

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Fernandez Reumann gehört zu den Gründern der Gesellschaft. Seine fachliche und persönliche Integrität steht außer Frage.

 

2) Herrn Dott. Giulio Beretti

 

Zustimmung

 

Begründung: Herrn Dr. Beretti`s fachliche und persönliche Eignung steht außer Frage. Er ist einer der Mitgesellschafter der Firma und schon damit an einer prosperierenden Entwicklung der Gesellschaft interessiert.

3) Herrn Dott. Piero Munari

 

Zustimmung

 

Begründung: Herrn Dr. Munari`s fachliche und persönliche Eignung steht außer Frage.

 

4) Herrn Tobias Bodamer

 

Zustimmung

 

Begründung: Herrn Bodamers fachliche und persönliche Eignung steht außer Frage. Er ist ebenfalls nennenswert als Mindergesellschafter engagiert und führt als Board-Mitglied und CEO die Geschäfte der Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Board.

 

5) Herrn Karl-Josef Schneiders

 

Zustimmung

 

Begründung: Herrn Schneiders fachliche und persönliche Eignung steht außer Frage.

 

 

TOP 5 Zustimmung der Hauptversammlung zu der Änderung der mit Tochtergesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge

 

TOP 5.1 Zustimmung der Hauptversammlung zur Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 13.09.2006 mit der REAL² Projektentwicklung GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung erfolgt im Hinblick auf die Gesetzesänderung und ist sinnvoll und plausibel.

 

TOP 5.2 Zustimmung der Hauptversammlung zur Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 13.09.2006 mit der VERIANOS Capital Partners GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung erfolgt im Hinblick auf die Gesetzesänderung und ist sinnvoll und plausibel.

 

TOP 5.3 Zustimmung der Hauptversammlung zur Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 13.09.2006 mit der VERIANOS Investment Management GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung erfolgt im Hinblick auf die Gesetzesänderung und ist sinnvoll und plausibel.

 

 

TOP 6 Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsplan 2021); Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2021; Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionsprogramme grundsätzlich ab. In diesem speziellen Fall jedoch stimmen wir zu, da die Aktien selbst finanziert werden müssen und der Ausübungspreis mehr als 100% vom augenblicklichen Börsenkurs entfernt ist. Die Aktienoptionen verstärken bei den Board-Mitgliedern und Führungskräften der Gesellschaft die unternehmerische Verantwortung. Der geplante Ausübungspreis von 2 € liegt um 100% über dem jetzigen Börsenkurs. Die Anreizwirkung für die Manager ist dadurch stark ausgeprägt. Alle Aktionäre sollten von dem Programm profitieren können.

 

 

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Die formelle Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist auf der Relationen Abschlussprüfung und Honorare nicht bestreitbar. Da er weniger als 10 Jahre bei der jetzigen Gesellschaft tätig ist, jedoch auch schon die Vorläufergesellschaft Realquadrat geprüft hat, sollte die Verwaltung anstreben, einen Wechsel des Mandats und eine Neuausschreibung im nächsten Geschäftsjahr zu vollziehen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.