Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Begrüßung und Formalia durch den Versammlungsleiter

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Bericht des Vorstands der Nordzucker AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 3 Bericht des Vorstands der Nordzucker Holding AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 4 Tagesordnungspunkte betreffend die Nordzucker Holding AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 4.1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 28. Februar 2021, sowie der Lageberichte für die Nordzucker Holding AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 4.2 Verwendung des Bilanzgewinns der Nordzucker Holding AG für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 4.3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Nordzucker Holding AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 4.4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Nordzucker Holding AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 4.5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 der Nordzucker Holding AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 4.6 Wahlen zum Aufsichtsrat der Nordzucker Holding AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.1 Franziska Bennecke

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.2 Dr. Werner Buchner

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.3 Christof Goebel

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.4 Ulrich Langenhoff

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.5 Heinrich Otte

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.6 Jan-Wilhelm Strampe

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.7 Alice F. Wätjen

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

4.6.8 Maik Wiedemann

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 5 Tagesordnungspunkte betreffend die Nordzucker AG

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 5.1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 28. Februar 2021, sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 5.2 Verwendung des Bilanzgewinns der Nordzucker AG für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach zwei Jahren mit negativem Jahresüberschuss und einem Dividendenausfall wurde in 2020/21 wieder ein positives Ergebnis erzielt. Mit der vorgeschlagenen Dividende von 60 Cent erhalten die Aktionäre 45% des Konzernergebnisses.

 

TOP 5.3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Nordzucker AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat den Turnaround geschafft und das Unternehmen in Richtung Nachhaltigkeit auf den Weg gebracht. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

TOP 5.4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Nordzucker AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand überwacht und beraten. Zu kritisieren ist allerdings, dass den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten eingeräumt wird.

 

TOP 5.5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 der Nordzucker AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht die nötigen Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Dies ist nach Einschätzung der SdK im Fall Wirecard und der darauffolgenden politischen Aufarbeitung der Vorgänge deutlich geworden. Schon seit dem Jahr 2008 gab es gegen die Wirecard AG den Verdacht der Geldwäsche und der unrichtigen Bilanzierung. EY hat trotz dieser Medienberichterstattungen und der Auffälligkeiten sämtlichen Jahres- und Konzernjahresabschlüssen der Wirecard im Zeitraum von 2009 bis 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt. Dass diese sich jedoch über mehrere Jahre und bei einem Vermögenswert passieren, der für die Unternehmensbilanz von hoher Relevanz ist, können wir nicht nachvollziehen. Die SdK ist schockiert über das an den Tag gelegte Prüfungsverständnis von EY. Da bislang auch auf Nachfrage der SdK keine Klarstellung von Seiten EYs zu deren Prüfungspraxis erfolgte, kann aus Sicht der SdK kein weiteres Prüfungsmandat mehr an EY vergeben werden, so lange EY hier nicht grundlegende Änderungen in Bezug auf die Prüfungspraxis zusagt.

 

TOP 5.6 Wahlen zum Aufsichtsrat der Nordzucker AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Tröltzsch ist qualifiziert und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

TOP 5.7 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Nordzucker AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt eine Aufsichtsratsvergütung, die von der Höhe der Dividende abhängt, grundsätzlich ab. Denn damit wird ein struktureller Gleichklang der Interessen von Vorstand und Aufsichtsrat geschaffen. Dies widerspricht der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats. Die Vergütung des Aufsichtsrats sollte fix sein.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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