Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.06.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2020, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die Existenz der United Labels ist stark von den Interessen des Alleinvorstandes und Hauptaktionärs (35,5% Anteile) Peter Boder abhängig. Er tritt als Kreditgeber und Vermieter der Lager- und Bürogebäude nebst Facility-Management in Erscheinung und plant seine Altersversorgung über Pensionsrückstellungen (Rückstellungen 245TEUR in 2020) bei der United Labels. Der Abschlussprüfer Mazars testiert zum wiederholten Mal eine "wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit". Die Eigenkapitalquote liegt nur noch bei 5%.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Der Aufsichtsrat duldet seit Jahren eine Unternehmenspolitik (siehe TOP2) gegen die Interessen des Streubesitzes. Der Börsenkurs befand sich 2020 auf einem Allzeitniedrigstand. Der Vorschlag zum Vergütungssystem des Vorstandes (TOP6) passt zum Gesamtbild, weil hierbei nicht ansatzweise den Vorgaben nach DCGK oder ARUGII entsprochen wurde.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Mazars prüft seit 2013 und berechnete für 2020 95TEUR für Abschlussleistungen und 6TEUR für Beratung. Es spricht nichts gegen eine erneute Mandatierung.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen des Aufsichtsrats

 

a) Herrn Dr. David Strack, wohnhaft in Hamburg, Mitbegründer und Managing Partner der Fengda Factoring Ltd. Fujian, China,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die SdK lehnt alle drei Kandidaten für den Aufsichtsrat ab. Die Berufserfahrung aller Kandidaten richtet sich einseitig an den Kriterien Marketing, Vertrieb und Einkauf im Einzelhandel aus. Aufsichtsratserfahrung ist nicht vertreten, spezielle Expertise für Prüfung und Corporate Governance in Aktiengesellschaften fehlt.

 

b) Herrn Volker Deck, wohnhaft in Mülheim an der Ruhr, freier Unternehmensberater im Bereich Handel, und

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Siehe Begründung TOP 5a.

 

c) Herrn Albert Hirsch, wohnhaft in Drensteinfurt-Rinkerode, Mitglied des Vorstands der SuperBioMarkt AG,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Siehe Begründung TOP 5a.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für den Vorstand

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Die Festlegung der Anteile an der Gesamtvergütung, Fix 55-70%, Altersversorgung 15-25%, kurzfristig variable 5-10%, langfristig variabel 10-20% lehnt die SdK ab. Die SdK fordert eine mindestens 50%tige variable Vergütung ohne Elemente der Altersvorsorge. Des Weiteren sind auch Bestandteile wie Einmalzahlungen oder Sondervergütungen abzulehnen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Das Vergütungssystem des Aufsichtsrates sieht u.a. eine variable Vergütung in Höhe von 0,25% des Konzernjahresüberschusses vor. Die SdK lehnt variable Vergütungsbestandteile für Aufsichtsräte grundsätzlich ab, da eine Aufsichtstätigkeit im Interesse aller Aktionäre durch kommerzielle Anreize beeinträchtigt werden könnte.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine Änderung von § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Änderung der Satzung wird aufgrund der Vorgaben der ARUGII notwendig.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.