Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.09.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GAG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Dividende entspricht mit unter 30% Anteil am sehr niedrigen HGB-Ergebnis (nach IFRS würden stille Reserven in Milliardenhöhe aufgedeckt werden) nicht dem Ertragspotential der Gesellschaft, die Eigentümer der Gesellschaft inkl. der Stadt Köln werden nur unzureichend am Ergebnis ihres Unternehmens beteiligt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand hat einen Gewinn erzlen können. Solange allerdings die noch laufende Sonderprügfung nicht abgeschlossen ist, sollte die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat vertagt werden (siehe auch Gegenantrag 4 von Herrn Augustin).

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Wieder wurde kein BuG-Vertrag geschlossen, weiter wurden Minderheitsaktionäre in ihrem Eigentumsrecht beschnitten, weiter ist die strategische Ausrichtung der GAG AG als privates oder kommunales Unternehmen nicht gelöst. Der Beitrag der Gesellschaft zum Gesamt-Wohnungs- Neubau in Köln wäre erheblich höher, könnte seitens der GAG AG wie bei Ihrer Gründung eine gemeinsame Anstrengung kommunaler und privater Interessen organisiert werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft ist erst seit 5 Jahren für die GAG tätig, eine innerliche Unabhängigkeit kann von vorneherein somit unterstellt werden. Die sonstigen Leistungen liegen unterhalb von 10%.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien in vereinfachter Form und Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Instrument Mieteraktien läuft langsam aus. Die Kapitalherabsetzung ist angemessen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Stadt Köln nimmt nach der Wahl 2020 die Möglichkeit wahr, ihr Berufungs- und Abberufungsrecht auszuüben. Die Abberufung von Herrn Jochen Ott wird von der SdK ausdrücklich begrüßt.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist keine Einzelwahl vorgesehen, Kriterien der SdK für die Berufung von Aufsichtsratsmitgliedern wie persönliche und fachliche Eignung können nur unzureichend berücksichtigt werden. Wenn die Verwaltung vor oder während der HV Einzelwahl beschließen sollte, würde die SdK ihr Votum noch einmal überdenken und möglicherweise, bei entsprechender Information über die Lebensläufe der Kandidat*innen, die Wahl der Frauen Heuser, Seiger und Sommer sowie der Herren Greitemann, Frenzel, Homann und Welter befürworten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.