Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020/2021 und des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Dividende wird kräftig um 32% auf € 0,90 erhöht. Allerdings hat sich der Gewinn pro Aktie auf € 4,82 fast verdoppelt. Damit fällt die Ausschüttungsquote von 28% auf 19%. In Anbetracht einer Eigenkapitalquote von 33% und einer moderaten Verschuldung wäre eine höhere Ausschüttung möglich und wünschenswert gewesen. Die SdK akzeptiert jedoch, dass in Anbetracht einer nach wie vor unsicheren Pandemie Lage (mögliche Schließung von Standorten), das Unternehmen vorsichtig handelt, zumal zur Aufrechterhaltung der Lieferketten und der Finanzierung des starken Wachstums ein deutlich höheres Umlaufvermögen finanziert werden muss.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: In einer ausgesprochen schwierigen Lage und einem sich ständig ändernden Umfeld ist Hornbach sehr gut durch die Pandemie gekommen. Die frühen und konsequenten Investitionen in die Digitalisierung zahlen sich aus. Hornbach hat weiter Marktanteile gewonnen, speziell im Bereich des E-Commerce Handels.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Hornbach ist gut durch die Pandemie gekommen und hat die Gewinne deutlich gesteigert. Strategisch ist das Unternehmen sehr gut positioniert, auch weil frühzeitig wichtige Weichen (z.B. zur Digitalisierung) gestellt wurden. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021/2022

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Gebühr ist zwar recht deutlich um 14% auf € 621 Tsd. gestiegen, bewegt sich aber nach wie vor im üblichen Rahmen. Sonstige Leistungen waren mit € 11 Tsd. gering und da Deloitte erst seit 3 Jahren prüft, scheint die Unabhängigkeit der Prüfung nicht gefährdet zu sein.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 und die entsprechende Neufassung der Satzung der Gesellschaft

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Insgesamt will sich Hornbach Kapitalerhöhungen von bis zu 45% des bestehenden Kapitals genehmigen lassen. Dies geht weit über die von der SdK akzeptierte Grenze von 25% hinaus. Sollte ein solch großer Kapitalbedarf bestehen, plädiert die SdK für eine außerordentliche Hauptversammlung, in der dann die Gründe und Details zur Abstimmung gestellt werden sollten.

 

 

TOP 7 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Als früherer Vorstand der Hornbach Baumarkt AG ist die fachliche Qualifikation gegeben. Allerdings wären mit Herrn Steffen Hornbach insgesamt vier direkte Familienmitglieder im Aufsichsrat vertreten. Die SdK akzeptiert zwar generell, dass Mehrheitseigner im Aufsichtsrat vertreten sind, sieht aber mit der Hälfte aller von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsräten die Unabhängigkeit des Gremiums gefährdet.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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