Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichtes und Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine weitere HV unter Pandemiebedingungen und trotzdem ein ansprechender Gewinn.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen GJ die Geschäfte erfolgreich geführt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat augenscheinlich die Aufgaben der Unterstützung und Beratung ordentlich erledigt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Nicht nur, dass ausweislich Seite 143GB der AP neben 76T€ Prüfungsleistungen auch 25T€ Steuerberatung in Rechnung gestellt hat - wie in den letzten Jahren müssen wir darauf hinweisen, dass die SdK fordert: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers uneingeschränkt gewährleisten zu können, dürfen die Steuerberatungs- und sonstigen Beratungsleistungen nicht mehr als 25% der reinen Abschlussprüfungskosten übersteigen. Inzwischen kommt hinzu, dass die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft seit 2010 prüft und somit die maximal zehn Jahre auch überschritten sind - es ist dringend, ein Wechsel des AP vorzunehmen!

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung von § 7 Abs. 2 der Satzung (Teilnahme)

 

Zustimmung

 

Begründung: Anpassung der Satzung an aktuelles Recht, unproblematisch.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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