Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Lageberichts des EnviTec-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die erklärte Dividendenkontinuität wird mit 1,00 Euro fortgeführt. Der Bilanzgewinn wird wieder zu einem überwiegenden Teil ausgeschüttet. Die Dividende übersteigt sogar das Ergebnis je Aktie (0,82 Euro). Die Dividende ist bei der soliden Finanzlage problemlos zahlbar.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die Prognose wurde zweimal nach oben korrigiert und erfüllt. Die wesentlichen Finanzkennzahlen konnten gesteigert werden. Der Vorstand plant weiteres profitables Wachstum. Die SdK kann deshalb für Entlastung stimmen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Der Aufsichtsrat tagte 2020 insgesamt fünfmal, bei voller Präsenz der Mitglieder. Als kleine Aktiengesellschaft nach §167 Abs. 1 HGB hat der AR auf die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet und den Jahresabschluss dennoch einer freiwilligen Prüfung unterzogen, diesen geprüft und gebilligt. Der AR ist demnach seinen Verpflichtungen voll nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Kohl & Zerhusen prüfen seit fünf Jahren den Jahresabschluss. Allerdings überstiegen 2020 die an Kohl&Zerhusen gezahlten Honorare für Steuerberatung die Honorare für Prüfungsleistungen bei weitem. Die SdK fordert die strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um einen neutralen und objektiven Prüfungsprozess frei von übergeordneten kommerziellen Interessen des Prüfers sicherzustellen. Deshalb kann der Beschlussvorlage seitens der SdK nicht zugestimmt werden.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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