Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Epigenomics AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Auf die Verzögerungen und negativen Entscheidungen in den USA hat die Gesellschaft wahrscheinlich wenig Einflussmöglichkeilten gehabt. Insgesamt ist die Gesellschaft aber ein Trauerspiel für die Aktionäre. Die SdK hat bereits in der Vergangenheit die Frage gestellt, ob es richtig war so stark auf den USA Markt zu setzen und den einheimischen Markt in Europa zu vernachlässigen. Das Risiko in der Gesellschaft war immer bekannt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. Ansonsten gilt auch die Begründung zu TOP 2.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrates und die Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es gibt bisher keine ausreichende Begründung für die Verkleinerung des Aufsichtsrats. In der Vergangenheit wurde die Größe des Aufsichtsrats leider mit nicht unbedingt zwingenden Gründen immer wieder verändert. Es fehlte die Kontinuität. Eine AR Verkleinerung auf 5 AR-Mitglieder wäre für die Größe der Gesellschaft durchaus sinnvoll, um auch noch einen völlig unabhängigen und neuen Kandidaten zu wählen.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Frau Dr. Helge Lubenow

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Kandidatin spricht.

 

b) Herrn Heino von Prondzynski

 

Zustimmun

 


Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Kandidaten spricht.

 

c) Herrn Franz Thomas Walt

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Kandidaten spricht.

 

d) Herrn Alexander Link

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der Kandidat den Großaktionär vertritt, erfolgt die Zustimmung trotz der vielen Mandate, da es sich z.T. auch um Konzermandate handelt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich ist ein komplexes Vergütungssystem auf einer virtuellen HV ohne Nachfragemöglichkeit kaum zu beurteilen. Im vorliegenden Fall lehnt die SdK die Chance of Control Klausel ab und auch sonst ist das Vergütungssystem schwer zu beurteilen, da die Zukunft der Gesellschaft und das zukünftige Geschäftsmodell derzeit völlig unklar ist.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, einschließlich der Angaben nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der völlig unklaren Zukunftslage der Gesellschaft und der damit verbundenen Anforderungen für die AR Mitglieder ist die AR Vergütung aktuell zu hoch, insbesondere das zusätzliche Sitzungsgeld. Der Gegenantrag wird deshalb bevorzugt.

 

 

TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2021 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahrs 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, kann die Wiederwahl erfolgen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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