Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.09.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der Coreo AG zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die offizielle Unternehmensstrategie besteht darin, innerhalb von 4-5 Jahren durch den Aufbau eines Immobilienportfolios den Unternehmenswert zu steigern. Das Wachstum soll durch zusätzliches Eigen- und Fremdkapital finanziert werden. Der von der Gesellschaft benannte NAV betrug per Ende 2020 1,73 Euro/ Aktie, bei einem Börsenkurs von 1,67 Euro und einer Eigenkapitalquote von ca. 35%. Gemessen an diesen Kennzahlen sollte Entlastung erteilt werden können.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausreichend ausführlichen Berichtes traf sich der AR zu sechs Sitzungen. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Vorgaben nach §171AktG wurden erfüllt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Geschäftsbericht wird lediglich das AP-Honorar ausgewiesen. Es kann nicht beurteilt werden, wie lange der Abschlussprüfer ununterbrochen tätig war, oder auch prüfungsfremde Leistungen erbracht wurden. Daher ist der Beschlussvorlage mangels detaillierter Informationsbasis die Zustimmung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Jürgen Faè

 

Ablehnung

 

Begründung: Es liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen darüber vor, wie und warum die Nominierung der zwei AR-Kandidaten erfolgte. Die SdK kann erst nach einer Kandidatenvorstellung in der HV und näheren Angaben zum Auswahlprozess ein abschließendes Urteil bilden.

 

b) Herrn Dr. Christoph Jeannée

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie 5a

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2019, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt die Möglichkeit einer 50%tigen Erhöhung des Grundkapitals ab, wegen der damit verbundenen Verwässerungsgefahr für den Aktienbestand. Zudem soll das Bezugsrecht der Aktionäre bei Sacheinlagen ausgeschlossen werden können.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2019, über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021 sowie die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht eine Erhöhung des bedingten Kapitals von bis zu 50% des Grundkapitals vor. Schon allein im Zusammenhang mit TOP6 ist dieser Antrag abzulehnen, um eine etwaige starke Verwässerung des Aktienbestandes zu vermeiden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.