Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2020, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttungssumme von 51.049.335,82 Euro macht das 2,6-fache des Konzernjahresüberschusses aus. Da die Gesellschaft auf festen Beinen steht (u.a. 224 Mio. Euro liquide Mittel zum Stichtag), wird die aktionärsfreundliche Dividendenausschüttung begrüßt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine gute operative und strategische Leistung, ambitionierte ESG-Ziele sowie ein nahe des Rekordhochs stehender Aktienkurs bilden u.a. die Grundlage für die Entlastung des Vorstands.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verwaltungsrat trat zu acht Sitzungen zusammen und ist seinen Aufgaben und Pflichten ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie bereits in den letzten Jahren werden vom Abschlussprüfer neben den Prüfungsleistungen auch umfangreiche Nicht-Prüfungsleistungen erbracht. Diese liegen bei über 40 % des Prüfungshonorars, wodurch die Unabhängig von Mazars zu stark eingeschränkt ist.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Verwaltungsrat

 

(1) Thomas Wolf

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wiederwahl von Gründer, CEO und Großaktionär Tom Wolf sprechen.

 

(2) Philippe Delorme

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl des Schneider Electric-Kandidaten sprechen.

 

(3) Mads Bording Rasmussen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl sprechen.

 

(4) Prof. Martin Fischer

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl sprechen.

 

(5) Prof. Dr. Rüdiger Grube

 

Ablehnung

 

Begründung: Hinsichtlich der fachlichen Expertise gibt es bei Persona Prof. Dr. Rüdiger Grube sicherlich nichts auszusetzen. Jedoch sammelt der ehemalige Deutsche Bahn-Chef seit einem Jahr Aufsichtsratsposten, wie andere Briefmarken. Mit neben RIB bestehenden vier Aufsichtsratsvorsitzenden-Posten sowie einem einfachen Aufsichtsratsmandat scheinen die benötigten Kapazitäten für eine angemessene Amtserfüllung nicht mehr gegeben.

 

(6) Dr. Matthias Rumpelhardt

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl sprechen.

 

(7) Michael Sauer

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl sprechen.

 

(8) Axel Tismer

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl des Schneider Electric-Kandidaten sprechen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2020 und über die Neufassung des bedingten Kapitals 2020/I sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit Kopplung an die Gewährung von Bezugsrechten an Mitarbeiter im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2020 schlägt der Vorstand ein Bedingtes Kapital im Volumen von rund 4,4 % des Grundkapitals zur Genehmigung vor. Auch wenn grundsätzlich ein klassisches Aktienprogramm einem Optionsprogramm vorgezogen wird, erscheinen die vorliegenden Modalitäten tragbar.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE

 

Ablehnung

 

Begründung: Hinsichtlich des Vorstandsvergütungssystems schießt der Aufsichtsrat leider deutlich über das übliche und unserer Ansicht nach tragbare Maß hinaus. So sollen neben den fixen und variablen Vergütungskomponenten beispielsweise auch Zuschüsse zu Versicherungen, die Übernahme von Rechts- und Steuerberatungs- und Wohnungskosten sowie ggf. sogar Ruhegehälter gewährt werden. Positiv ist es zwar anzumerken, dass die langfristige variable Vergütung mit einer Spanne zwischen 40 und 60 % einen Großteil der Gesamtvergütung ausmacht, dass diese in Form eines Optionsprogramms konzipiert ist, erscheint jedoch nicht optimal.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder der RIB Software SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht lediglich aus einer festen Komponente und einer angemessenen Berücksichtigung der Vorsitzenden-Rolle und der seines Stellvertreters. Struktur und Höhe erscheinen in Relation zur Unternehmensgröße angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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