Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Basler Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020, der Lageberichte zum 31. Dezember 2020 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es werden 0,58 EUR Dividende gezahlt. Das entsprich einer Ausschüttungsquote von 38,4%. Regulär will das forschungsintensive Unternehmen 30% ausschütten. Im vergangenen Jahr wurde aus Vorsicht allerdings weniger ausgeschüttet. Das wird nun in diesem Jahr zum Teil ausgeglichen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand führt das forschungsintensive Unternehmen in 2020 sehr erfolgreich durch die Corona Krise. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Geschäftsjahrs 2022 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2022

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert, dass die Prüfungsgesellschaft spätestens nach 10 Jahren wechseln sollte. BDO hat diese Frist überschritten.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Steinkamp ist qualifiziert und hat nicht zu viele weitere Mandate.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Vergütungsniveau scheint angemessen. Die SdK fordert allerdings, dass 70% der Vergütung variabel gezahlt und an den langfristigen Erfolg des Unternehmens gekoppelt wird. Bei Basler ist dagegen der Festanteil mit 75% der Gesamtvergütung bei weitem zu groß.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Festvergütungen sind von der Höhe her gesehen aus Sicht der SdK angemessen. Zudem begrüßt die SdK eine reine Festvergütung beim Aufsichtsrat.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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