Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.09.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst des zusammengefassten Lageberichts für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020/2021, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020/2021; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer, der persönlich haftende Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat haben den Abschluss geprüft und bereits gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die einer Billigung des Abschlusses durch die Hauptversammlung entgegenstehen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Nachdem im Vorjahr ein Verlust von -3,88 EUR/Aktie entstand und die Dividende ausfiel, sollen nun 0,96 EUR/Aktie bei einem Ergebnis von 3,22 EUR/Aktie gezahlt werden. Die diesjährige Ausschüttungsquote von 30% ist wegen der ungewissen und herausfordernden Marktsituation angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Hella ist wieder profitabel, trotz Corona-Krise und den Umbrüchen in der Automobilindustrie. Kritisiert wird allerdings, dass bei der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung die Mitwirkung der Aktionäre nur auf das Mindestmaß beschränkt ist.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Hella ist wieder profitabel, trotz Corona-Krise und den Umbrüchen in der Automobilindustrie. Kritisiert wird allerdings, dass bei der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung die Mitwirkung der Aktionäre nur auf das Mindestmaß beschränkt ist.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Hella ist wieder profitabel, trotz Corona-Krise und den Umbrüchen in der Automobilindustrie. Kritisiert wird allerdings, dass bei der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung die Mitwirkung der Aktionäre nur auf das Mindestmaß beschränkt ist.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfer. Er prüft erst seit 2018/19 und hat nur sehr wenige Steuerberatungsleistungen erbracht.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Vergütungssystem entspricht in den Grundzügen und in zahlreichen Elementen den Forderungen der SdK, insbesondere durch Orientierung am langfristigen Unternehmenserfolg mit Hilfe des Total Shareholder Returns sowie der Einbeziehung von ESG Kriterien. Gleichwohl lehnt der SdK das System ab, weil es eine zu große Altersversorgung, eine zu pauschal formulierte Anpassungsmöglichkeit durch den Gesellschafterausschuss sowie eine „Change of Control“ Regelung enthält.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über Änderungen in §§ 6, 17, 18 und 22 der Satzung der HELLA GmbH & Co. KGaA

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen erscheinen sinnvoll und praktikabel.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit einer Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Beschlussfassung über eine entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Erneuerung des derzeit bestehenden genehmigten Kapitals in Höhe von 19,8% des Grundkapitals bleibt unter der Höchstgrenze der SdK von 25%. Es schließt allerdings auch Sacheinlagen in gleicher Größenordnung ein. Das verstößt gegen die Höchstgrenze der SdK von 10%.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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