Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Börse Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2020, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt 50,93% des Konzernjahresüberschusses und liegt damit innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60%.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat nicht nur die selbst kommunizierten Jahresziele erreicht, sondern konnte auch die Ziele der Roadmap 2020 erreichen und damit dieses Strategieprogramm erfolgreich umsetzen. Der Umsatz sowie der Periodenüberschuss konnten gesteigert werden, wobei die Kosten ganz im Sinne einer Skalierung weniger stark gewachsen sind als Umsatz und Ertrag. Die EK-Rendite liegt bei 17,51%. Auch die Zukunft wird durch die Strategie "Compass 2023 angegangen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich des AR-Berichts seiner Kontroll- und Überwachungsaufgabe nachgekommen und hat hierbei die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Neben der Begleitung des neuen Strategieprogrammes "Compass 2023" und dessen pandemiebedingter Anpassung hat sich der AR mit den durchgeführten Akquisitionen befasst, einen Schwerpunkt auf den Bereich Compliance gelegt und den Prüferwechsel "eingeleitet".

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Karl-Heinz Flöther

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken.

 

b) Dr. Andreas Gottschling

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. Es wird unter anderem das Kompetenzfeld Technologie in der Finanzindustrie abgedeckt.

 

c) Martin Jetter

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. Es wird unter anderem das Kompetenzfeld Risikomanagement im Finanzsektor abgedeckt.

 

d) Barbara Lambert

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin bestehen keine Bedenken. Diese deckt die Kompetenzfelder Abschluss-prüfung, Kontrollverfahren und Compliance ab.

 

e) Michael Rüdiger

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. Dieser deckt unter anderem das Kompetenzfeld Kapitalmarkt inklusive Regulatorik ab.

 

f) Charles Stonehill

 

Ablehnung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat kann wegen Overboardings nicht mitgetragen werden. Der Kandidat käme zusammen mit dem angestrebten Mandat bei der Deutschen Börse AG auf rechnerisch 5,5 Mandate (Konzernmandate werden nur zur Hälfte gerechnet) und übersteigt damit die von der SdK als akzeptabel gehaltene Anzahl von Mandaten. Die SdK trägt bei sog. Berufsaufsichtsräten, zu denen die SdK den Kandidaten aufgrund seines ausgeübten Berufes zählt, maximal fünf Mandate mit.

 

g) Clara-Christina Streit

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin bestehen keine Bedenken. Diese deckt unter anderem die Kompetenz-felder Strategie, Regulierung und Risikomanagement ab.

 

h) Chong Lee Tan

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. Dieser deckt das Kompetenzfeld der Finanz- und Kapitalmarktkenntnis im asiatischen Raum ab.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital I mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses für Spitzenbeträge und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar ist es zu begrüßen, dass die Gesellschaft bei den genehmigten Kapitalia den Bezugsrechtsausschluss auf insgesamt 10% durch gegenseitige Anrechnungen begrenzt und damit einer zentralen Forderung der SdK Rechnung trägt. Allerdings verfügt die Gesellschaft auch ohne, dass zur Beschlussfassung vorgelegte Vorratskapital über Vorratskapitalia in Höhe von 32,53% des Grundkapitals. Bei der Berechnung fasst die SdK alle Vorratskapitalia zusammen. Die SdK trägt im Regelfall Vorratskapitalia in Höhe von insgesamt 25% des Grundkapitals mit. Die Überschreitung dieser Grenze wird mit der Beschlussvorlage noch erhöht. Außerdem ist nicht ersichtlich, wozu die Gesellschaft eine derart große Flexibilität benötigt. Allein die anderen genehmigten Kapitalia machen Kapitalerhöhungen im Milliardenbereich beim derzeitigen Kursniveau möglich.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das vorgelegte Vergütungssystem stellt zwar eine Verbesserung dar und erfüllt zentrale Forderungen der SdK:

 

1.) Der Anteil von fix zu variabel beträgt ca. 40% zu 60%. Soweit die Gesellschaft hiervon abweichende Angaben enthält, liegt das daran, dass die Gesellschaft die Nebenleistungen und Versorgungsbezüge gesondert rechnet. Auch wenn der SdK idealiter ein Verhältnis fix zu variabel von 30% zu 70% fordert, kann das Verhältnis des vorgelegten Vergütungssystems mitgetragen werden.

 

2.) Auch die Ausgestaltung der Parameter für die beiden variablen Komponenten werden von der SdK mitgetragen, Es wird begrüßt, dass in beiden variablen Elementen ESG-Kriterien implementiert sind. Allerdings ist zu kritisieren, dass im Vergütungssystem angegeben wird, dass auf die berichteten Zahlen abgestellt wird, dann aber doch in den Detailausführungen zu den einzelnen Parametern Berichtigungen wieder zugelassen werden.

 

3.) Wir begrüßen die Existenz einer absoluten Maximalvergütung sowie Malus- und claw-back-Regelungen und heben den Verzicht auf Abfindungen bei change-of-control-Klauseln. Es wäre wünschens-wert, wenn nicht nur auf eine Abfindung aus Anlass eines change-of-control, sondern überhaupt auch auf ein Kündigungsrecht wegen eines change-of-control verzichtet würde.
 
Allerdings erfüllt das vorgelegte Vergütungssystem zwei wichtige Forderungen nicht und kann deswegen nicht mitgetragen werden:

 

1.) Die SdK fordert ein deutliches Überwiegen der variablen Bestandteile mit mehrjähriger Bemessungs-grundlage über die mit einjähriger Bemessungsgrund-lage. Tatsächlich aber haben 64,29 % der variablen Vergütung aber ein einjährige Bemessungsgrundlage (sog. Performance-Periode) von nur einem Jahr. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass von dieser variablen Vergütung mit einjährigen Bemessunggrundlage 50% als Restricted Stocks mit einer Sperrfrist von vier Jahren gewährt wird. Denn in diesen vier Jahren müssen gerade die Erfolgskriterien für die Gewährung nicht weiter erfüllt werden. Nur wenn sich eine Underperformance im Aktienkurs niederschlagen sollte, würde der Marktwert dieser Restricted Stocks verändert. Eine solche Verfahrens-weise ist aber unseres Erachtens nicht gleichzusetzen mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage, auch wenn die Restricted Stocks an einer negativen Aktienkursentwicklung teilnehmen.

 

2.) Nach dem Vergütungsmodell können 25% bis 35% der Grundvergütung für die Altersabsicherung bezahlt werden. Auch wenn es zu begrüßen ist, dass das Versorgungsniveau auf maximal 50% begrenzt ist, trägt die SdK nur bis 5% der Grundvergütung für die Altersversorgung mit.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Ort der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsregelung erhöht die Flexibilität der Gesellschaft und ist damit nicht mehr ausschließlich auf Frankfurt festgelegt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.