Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Bei einem Ergebnis von 0,98 Euro pro Aktie und der Aussetzung der Dividendenzahlung in 2020 geht die vorgeschlagene Dividende in Ordnung.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Das Management hat die notwendige Neuausrichtung des Unternehmens 2020 geschafft und ein profitables Ergebnis erzielt. Ebit, ROCE, Cashflow konnten gesteigert werden. Schulden wurden abgebaut.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Ausweislich seines Berichtes hielt der Aufsichtsrat in der Berichtsperiode 13 Sitzungen ab, mit einer Ausnahme bei voller Präsenz der Mitglieder. Der Prüfungs- Nominierungs- und Personalausschuss waren aktiv. Der Aufsichtsrat prüfte und billigte den Jahresabschluss. Der Aufsichtsrat erfüllte die Verpflichtungen nach dem Aktiengesetz. Es muss aber nachgefragt werden, wie Herr Grube als Vorsitzender des Aufsichtsrats weitere drei Aufsichtsratsvorsitze und zusätzlich drei einfache Aufsichtsratsmandate ausreichend gründlich ausüben kann. Die SdK sieht hier ein Overboarding.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Deloitte prüft seit 2019. Vorbehaltlich einer Nachfrage in der Hauptversammlung nach der erfolgten Honorierung von Deloitte in 2020 (Beratungsleitungen?) kann der erneuten Mandatierung zugestimmt werden.

 

 

TOP 6 Ergänzung der Satzung um einen neuen § 18 Absatz 5 und um neue Absätze 4 und 5 zu § 19 – Übertragung der Hauptversammlung, virtuelle Teilnahmemöglichkeiten und Briefwahl

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Beschlussvorlage sieht zukünftig generell die Teilnahme von Aktionären an Hauptversammlungen wahlweise virtuell vor. Da Präsenzveranstaltungen weiter als Regelform vorgesehen sind kann dem zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Änderung der Satzung in § 13 Absatz 2 – Einberufungsmodalitäten zu Sitzungen des Aufsichtsrats

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Es handelt sich um eine Anpassung der Satzung an die Möglichkeiten elektronischer Kommunikationsmittel.

 

 

TOP 8 Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Das an die Vorgaben der ARUG II angelehnte Vergütungssystem sieht neben einer fixen Vergütung kurz und langfristige variable Komponenten vor, welche bis zu 60% der Gesamtvergütung ausmachen können. Ebenso ist eine Malusregelung sowie die Möglichkeit von Rückforderungen und eine Deckelung vorgesehen. Die Zielwerte für die Ermittlung der variablen Bestandteile legt der Aufsichtsrat fest. Hier muss nachgefragt werden nach welchen Kriterien dies erfolgt.

 

 

TOP 9 Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine ausschließlich fixe Vergütung von 40 - 120 TEUR je nach Funktion. Dieses Niveau kann bezüglich der Größe des Unternehmens noch als angemessen betrachtet werden.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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