Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.04.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die ausgeschüttete Dividende liegt bei der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote zwischen 40-60 % des Gewinns. Da das Unternehmen durch die Corona-Pandemie nicht in erheblicher Maße negativ betroffen ist, steht dieser Gewinnausschüttung nichts entgegen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat in dem für das Unternehmen sehr herausfordernden Jahr die Paul Hartmann AG sehr gut durch schwieriges Fahrwasser gelenkt. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat legt in seinem Bericht seine Tätigkeit sowie die Schwerpunkte im Geschäftsjahr ausführlich dar. Für die Zukunft wäre die Angabe der Sitzungsteilnehme der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die Angabe über die Fortbildung des Aufsichtsrates wie laut dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, wünschenswert.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Da die Vergütung des Aufsichtsrates weiterhin in einer rein fixen Vergütung bestehen soll, kann der Erhöhung zugestimmt werden. Satzungsänderungen zur Festlegung der Aufsichtsratsvergütung wird die SdK nur dann befürworten, wenn sie eine angemessene, jedoch fixe Vergütung sowie ein Sitzungsgeld vorsehen. Anders als der DCGK ist die SdK der Auffassung, dass die Vergütung des Kontrollgremiums nicht am kurzfristigen Unternehmenserfolg orientiert sein sollte, da ansonsten der Interessengleichlauf zwischen Vorstand (dem Überwachtem) und Aufsichtsrat (dem Überwacher) befördert würde.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfer, Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, sollte, nach Auffassung der SdK, darüber hinaus der Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft –und nicht nur der unterzeichnende Prüfungsleiter –generell alle 10 Jahre gewechselt werden. Da pwc den Abschluss bereits seit mehr als zehn Jahren prüft, wird TOP 6 abgelehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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