Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit 0,47 Euro bleibt die Dividende auch in Coronazeiten stabil und entspricht gemessen am FFO von 0,69 Euro auch den Forderungen der SdK nach mindestens 40% Ausschüttungsquote. Die wahlweise Auszahlung als Aktiendividende flexibilisiert die Möglichkeiten für die Aktionäre.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen wurde solide durch die Krise geführt. Die Erlöse aus Mieten und Pachten und das operative Ergebnis konnten wieder gesteigert werden. Die notwendige Umstrukturierung des Immobilienportfolios wurde rechtzeitig eingeleitet (Abbau Highstreet).

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichtes des Aufsichtsrates fanden in der Berichtsperiode sechs Sitzungen statt. Der Präsidialausschuss tagte dreimal, der Nominierungsausschuss einmal. der Prüfungsausschuss tagte viermal. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Die Verpflichtungen nach dem Aktiengesetzt wurden erfüllt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Deloitte prüft ununterbrochen seit 2008. Die SdK fordert den Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens zehn Jahren Tätigkeit, um eine nachlassende Sorgfalt bedingt durch eingeschliffene Routinen zu vermeiden.

 

 

TOP 6 Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungssystem enthält neben den Fixvergütungen kurzfristige sowie langfristige Incentives und auch eine Maximalvergütung. Die aktuelle und maximal mögliche Höhe der Vergütungen kann für ein SDAX-Unternehmen als angemessen betrachtet werden. Die SdK macht die Zustimmung aber davon abhängig, ob die Struktur der Prozedur zur Festsetzung der Ziele für die variablen Vergütungsbestandteile vom Aufsichtsrat in der HV schlüssig erklärt werden kann.

 

 

TOP 7 Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder inklusive Ausschussvergütung und Sitzungsgeldern beträgt je nach Funktion bis ca. 49TEUR und kann damit für eine SDAX-Gesellschaft als angemessen betrachtet werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts und der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Einem etwaigen Aktienrückkauf bis zu 10% vom Grundkapital kann im Prinzip zu den vorgesehenen Bedingungen zugestimmt werden. Eigenhandel ist ausgeschlossen. Es muss aber nachgefragt werden, welchen Sinn ein solcher Beschluss für absehbare Zeit macht, wenn andererseits durch die Aktiendividende jährliche Kapitalerhöhungen vorgesehen sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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