Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020, dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Corona-Pandemie und seine Folgen sowie aber auch insbesondere der weltweite Rückgang der Autoproduktion haben Continental in den letzten Jahren schwer getroffen. Wie schwerwiegend die aktuelle Krise bei Continental ist, belegen die Geschäftsjahreszahlen sowie auch der erstmalige Verzicht einer Dividendenzahlung seit über zehn Jahren. Bei einem Ergebnis je Aktie in Höhe von minus 4,81 € (Vorjahr minus 6,13 €) muss die Aussetzung einer Dividendenzahlung leider als ökonomisch ratsam angesehen werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Entwicklung der Konzernzahlen in den letzten Jahren war und ist nicht zufriedenstellend. Die Covid-19-Pandemie sowie die enormen Umwälzungen innerhalb der Automobilindustrie haben Continental schwer zu schaffen gemacht. Dennoch hat der Vorstand viele Maßnahmen ("Transformation 2019-2029") in die Wege geleitet, um diesen Herausforderungen entgegenzutreten. Im Nachhinein kann sicherlich argumentiert werden, ob der Vorstand nicht hätte früher und schneller agieren müssen. Insgesamt aber ist die SdK der Meinung, dass dem Vorstand Entlastung gebührt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist insgesamt seinen Pflichten im Hinblick auf Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2021

 

a)

 

Zustimmung

 

Begründung: Seit weit über zehn Jahren war KPMG die Abschlussprüfungsgesellschaft der Continental AG. Nun erfolgt erfreulicherweise der Wechsel hin zu PWC. Dies ist aus Sicht der SdK ausdrücklich zu begrüßen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu wahren. Denn neben der strikten Trennung zwischen Prüfung und Beratung ist eine begrenzte Prüfdauer der wesentliche Faktor, um die Unabhängigkeit zwischen Prüfer und Geprüften sicherzustellen.

 

b)

 

Zustimmung

 

Begründung: Siehe Begründung TOP 5 a.)

 

 

TOP 6 Beschlussfassung zu Änderungen der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die hier zu beschließenden Satzungsänderungen beziehen sich auf die Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II). Eine schnelle Umsetzung dieser ist aus Sicht der SdK zu begrüßen.

 

 

TOP 7 Zustimmung zum Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, und der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft, Hannover, vom 18. März 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich wäre aus Sicht der SdK sicherlich wünschenswert gewesen, eine solch schwerwiegende unternehmerische Entscheidung wie der hier vorliegenden Abspaltung der Vitesco Technologies Group AG von der Continental AG, auf einer Präsenzhauptversammlung ausführlich zu diskutieren. Dennoch erscheint aus Sicht der SdK insgesamt eine Abspaltung aus unternehmerisch strategischen Gründen sinnvoll zu sein. Unter Vorbehalt wichtiger offener Fragestellungen und den sich darauf ergebenden Antworten des Vorstandes auf der Hauptversammlung wird die SdK voraussichtlich der Abspaltung der Vitesco Technologies Group AG zustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.