Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2020; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 a Absatz 1, 315 a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zahlung einer unveränderten Dividende ist ein Zeichen von Zuversicht und besonders aktionärsfreundlich und damit zu begrüßen. Bei einer Eigenkapitalquote von 42,8% kann sich BASF eine Ausschüttung aus der Substanz leisten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: BASF ist relativ gut durch die Krise gekommen. Strategisch hat sich die Firma weiter fortentwickelt, speziell in Hinblick auf CSR und Nachhaltigkeitsthemen. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: BASF ist sehr gut durch die Krise gekommen. Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit der Mitarbeiter, aber auch z.B. in Hinblick der Sicherung der Liquidität wurden früh ergriffen. Ein insgesamt vorbildliches Krisenmanagement. Mittelfristig muss sich das Management daran messen lassen, ob zumindest ein gemäßigtes und konstantes Wachstum erreicht werden kann, da ansonsten auch das Ziel stetig steigender Dividenden gefährdet wäre.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 2006 und damit länger als 10 Jahre. Ab dieser Grenze sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bedroht, auch wenn innerhalb der Zeit das Prüfteam gewechselt hat. Da EY aktuell als Prüfer kaum eine Alternative ist, fällt es BASF sicherlich schwer geeignete Prüfgesellschaften zu finden. Trotzdem, sollte BASF schnellstmöglich einen Wechsel des Abschlussprüfers einleiten.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Liming Chen bringt nicht nur langjährige Managementerfahrung mit, sondern hat durch seine Tätigkeit für IBM den richtigen Hintergrund um zukünftige Digitalisierungsthemen kritisch begleiten und fördern zu können. Herr Liming Chen hat zwar mehrere ähnliche Mandate, die jedoch alle bei IBM oder deren Tochtergesellschaften sind, so dass er ausreichend Zeit für die Verpflichtungen im BASF Aufsichtsrat haben sollte.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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