Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde verdient, die Liquidität ist auskömmlich, die Reduzierung auf 3,93 € vor dem Hintergrund gesunkener Ergebnisse durch CoViD 19 nachvollziehbar.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft wurde bisher gut durch die Krise geführt. Zwar musste durch den verlorenen Schiedsgerichtsprozess gegen Chevron auf fast 700 Mio. € Umsatz bei CIMIC verzichtet werden und die Trennung der Middle East Beteiligung BICC führte schon im letzten Jahr zu hohen Ergebniseinbrüchen bei CIMIC, die dieses Jahr nach einer DPR mit einer Bilanzkorrektur (Vollkonsolidierung statt Equity-Bilanzierung) ihr Ende fand, jedoch ist der Hochtief Konzern mit einem satten Auftragspolster und dank des hälftigen Thiess Verkaufs mit erheblichen finanziellen Mitteln ausgestattet und für die Zukunft gut gerüstet.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Hcohtief hat die CoViD 19 Krise bisher gut gemeistert. Ein gutes Risikomanagement im Konzern ist bei der Vielzahl der Bauprojekte und den teilweise unvorhersehbaren Ereignissen notwendig und sehr gut ausprägt. Die Trennung von BICC (Middle East) und der vom erwarteten Volumen enttäuschende Ausgang des Schiedsgerichtsprozesses gegen Chevron sind konsequent und waren großenteils in der Bilanz schon verarbeitet sowie auf Entscheidungen zurückzuführen, die in die Zeit vor der ACS Übernahme durch Hochtief zurückgehen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die DPR Beanstandung im Jahresabschluss 2019 geht nicht zuletzt auch auf das Konto von KPMG, die sich damit selbst disqualifiziert hat. Ansonsten gäben die Relationen Beratungskosten zu Prüfungskosten keinen Anlass, an der formellen Unabhängigkeit zu zweifeln.

 

 

TOP 6 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das neue Vergütungssystem mit seiner Aufteilung in fix und variabel von 40 zu 60% und einer Betonung der langfristigen Komponente von 60-70 zu 40-30% sowie einer Malus- und Clawback-Regelung, dem Verzicht auf eine Change-of-Control-Klausel und einer Altersversorgung, die von den neuen Vorstandsmitgliedern als Quasi-Unternehmern selbst getragen wird, entspricht weitgehend den Vorstellungen der SdK an ein leistungsgerechtes und modernes Vergütungssystem. Die Maximalvergütung wurde ebenfalls geregelt, sie beträgt 9 Mio. € für den Vorstandsvorsitzenden und 6 Mio. € für alle weiteren Vorstandsmitglieder. Bemerkenswert ist, dass der Aufsichtsrat entscheidet, ob und in welcher Höhe die Vergütung für konzernfremde Mandate auf die Vorstandsvergütung angerechnet wird.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Beibehaltung der Vergütung von 2015 mit fixen Bezügen von 100% erscheint sachgerecht. Der "alte Zopf" Sitzungsgelder sollte bei der nächsten Überprüfung abgeschafft werden, da Aufsichtsratsmitglieder keinen zusätzlichen Anreiz zur Sitzungsteilnahme benötigen sollten.

 

 

TOP 8 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

1) Pedro López Jiménez

 

Ablehnung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Herrn Jiménez unterliegt keinem Zweifel. Die Satzung sieht keine Altersbegrenzung und auch keine Maximalzugehöigkiet vor. Mit Ende der neuen Wahlperiode wäre Herr Jiménez 84 Jahre und seit 15 Jahren Mitglied. Im Sinne einer gewünschten Staffelung empfiehlt die SdK die maximale Amtsperiode von Herrn Jiménez auf 3 Jahre zu beschränken.

 

2) Ángel García Altozano

 

Ablehnung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Herrn García unterliegt keinem Zweifel. Die Satzung sieht keine Altersbegrenzung und auch keine Maximalzugehörigkiet vor. Mit Ende der neuen Wahlperiode wäre Herr Jiménez 77 Jahre und seit 19 Jahren Mitglied. Im Sinne einer gewünschten Staffelung empfiehlt die SdK die maximale Amtsperiode von Herrn García auf 3 zu beschränken.

 

3) Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Beate Bell

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Frau Beate Bell unterliegt keinem Zweifel.

 

4) José Luis del Valle Pérez

 

Ablehnung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Herrn del Valle unterliegt keinem Zweifel. Die Satzung sieht keine Altersbegrenzung und auch keine Maximalzugehörigkiet vor. Mit Ende der neuen Wahlperiode wäre Herr del Valle 76 Jahre und seit 15 Jahren Mitglied. Im Sinne einer gewünschten Staffelung empfiehlt die SdK die maximale Amtsperiode von Herrn del Valle auf 3 zu beschränken.

 

5) Dr. rer. pol. h. c. Francisco Javier García SanzMadrid, ehem. Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, im Ruhestand

 

Ablehnung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Herrn Dr. García Sanz unterliegt keinem Zweifel. Mit Ende der neuen Wahlperiode wäre Herr García Sanz seit 14 Jahren Mitglied. Im Sinne einer gewünschten Staffelung empfiehlt die SdK die maximale Amtsperiode von Herrn García auf 3 zu beschränken.

 

6) WP StB Dipl. oec. Patricia Geibel-Conrad

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Frau Geibel-Conrad unterliegt keinem Zweifel.

 

7) Luis Nogueira Miguelsanz

 

Ablehnung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Herrn Nogueira unterliegt keinem Zweifel. Die Satzung sieht keine Altersbegrenzung und auch keine Maximalzugehöigkiet vor. Mit Ende der neuen Wahlperiode wäre Herr Nogueira 80 Jahre. Im Sinne einer gewünschten Staffelung empfiehlt die SdK die maximale Amtsperiode von Herrn del Valle auf 3 zu beschränken.

 

8) Dipl.-Geol. MBA Christine Wolff

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche und persönliche Eignung von Frau Christine Wolff unterliegt keinem Zweifel.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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