Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufnahme der Dividendenzahlung durch die Gesellschaft wird ausdrücklich begrüßt. Auch der Höhe nach erscheint der Vorschlag angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Geschäftsentwicklung verläuft nach der Neuausrichtung weiterhin positiv, die Gesellschaft hat ihre rechtliche Dividendenfähigkeit erlangt, die auch wirtschaftlich untermauert wird. Daher kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat ist im Hinblick auf die gute geschäftliche Entwicklung seinen Verpflichtungen zur Überwachung und Kontrolle der Vorstandstätigkeit nachgekommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herrn Prof. Dr. Andreas Biagosch

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Kompetenz und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

b) Frau Prof. Dr. Petra Denk

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre fachliche Kompetenz und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats basiert auf einem Fixum und enthält keine variablen Vergütungsbestandteile. Auch der Höhe nach scheint das System angemessen zu sein, weshalb diesem TOP die Zustimmung erteilt wird.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Deloitte prüft bereits seit 1996. Die SdK fordert den Wechsel der Abschlussprüfungsgesellschaft nah spätestens zehn Jahren, um eine zu große Vertrautheit zwischen dem Unternehmen der AP-Gesellschaft zu vermeiden. Daher wird die SdK dem Vorschlag die Zustimmung versagen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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