Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2021



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken




Vorbemerkung

Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2020 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020


Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Ausschüttung von rund 52,5 % des Konzerngewinns an die Aktionäre erfüllt vollumfänglich die Anforderungen der SdK an die Ausschüttungsquote. Dem Beschlussvorschlag kann somit zugestimmt werden.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Vorstand hat in den letzten Jahren hervorragende Arbeit geleistet und ein global aufgestelltes Unternehmen geschaffen, dass in seinen Märkten zu den Weltmarktführern zählt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in vier ordentlichen Sitzungen überwacht. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung nicht zu erteilen.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers


a)

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: KPMG prüft seit dem Börsengang im Jahr 2006 die Abschlüsse der Gesellschaft. Auch wenn zwischendurch der verantwortliche Prüfer gewechselt hat, droht durch diese lange Zusammenarbeit eventuell die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet zu werden. Daher sollte die Gesellschaft über einen Wechsel des Abschlussprüfers nachdenken.

 

b)

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: KPMG prüft seit dem Börsengang im Jahr 2006 die Abschlüsse der Gesellschaft. Auch wenn zwischendurch der verantwortliche Prüfer gewechselt hat, droht durch diese lange Zusammenarbeit eventuell die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet zu werden. Daher sollte die Gesellschaft über einen Wechsel des Abschlussprüfers nachdenken.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Insgesamt ist das Vergütungssystem angemessen und ausgeglichen. Die Versorgungszusagen übersteigen zwar die von der SdK festgelegten Grenzen, jedoch beziehen sich diese nur auf Altverträge, die in naher Zeit auslaufen. Ein Eingriff in bestehende Verträge lehnt auch die SdK ab. Neuverträge sind entsprechend der Forderungen der SdK ausgestaltet.  Somit kann hier die Zustimmung gewährt werden.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder(zugleich Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder)

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Insgesamt ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder angemessen. Etwas unangebracht erscheint die Auslagenpauschale, da diese mit 20.000 Euro doch sehr hoch erscheint.

 

 

Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.