Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines Konzernverlusts von € 424 Mio. soll eine Dividende von insgesamt € 162 Mio. ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Dividende von € 0,25 je Vorzugsaktie (Vorjahr € 0,55 je Vorzugsaktie). Es ist grundsätzlich eine Kontinuität bei den jährlichen Ausschüttungen zu begrüßen. Allerdings sollte die Ausschüttung auch erwirtschaftet worden sein. Der Vorstand hat darauf hingewiesen, dass das Konzernergebnis vor Sondereffekten mit € 325 Mio. deutlich positiv ausgefallen ist. Die Aufwendungen für Sondereffekte von fast € 1 Mrd. (davon rd.€ 650 Mio. für Restrukturierungen und € 249 Mio. für Wertminderung des Geschäfts- u.Firmenwerts in der Sparte Automotive) haben das Konzernergebnis 2020 jedoch negativ belastet. Da Rückstellungen von rd.€ 639 Mio. für Restrukturierungen gebildet wurden, werden für das laufende Jahr 2021 hier keine neuen negativen Sondereffekte erwartet. Die vorgeschlagene Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 halten wir nur für akzeptabel unter der Maßgabe, dass 2021 die erwartete Rückkehr zu einem entsprechend ausgewiesenen Konzerngewinn erreicht wird.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die erfolgreichen Maßnahmen des Vorstands zur Transformation des Unternehmens überschattet. Auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie hat der Vorstand mit einem starken Krisenmanagement reagiert. Der Vorstand hat es verdient, für seine geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2020 entlastet zu werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie in den Vorjahren soll die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wieder zum Abschlussprüfer bestellt werden. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Dies wurde bei Schaeffler in den vergangenen Jahren eingehalten. Einer Bestellung der KPMG als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 steht nichts entgegen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neugestaltung der Vergütung und über das Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Neugestaltung der Vergütung und des Vergütungssystems ist u.E. sachgerecht und angemessen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung und Billigung des geänderten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Bei der variablen Komponente der Vorstandsvergütung fordert die SdK eine überwiegend mehrjährige Bemessungsgrundlage von mind. 70%. Gemäß den vorliegenden Änderungen des Vorstandsvergütungssystems soll sich bei den variablen Bestandteilen der Anteil der langfristig variablen Vergütung (LTB) sogar auf nur noch 31% verringern. Allein aus diesem Grund können wir dem Vorschlag nicht zustimmen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Kriterien Unabhängigkeit, fachliche Eignung und Vertretung der Interessen aller Anteilseigner scheinen von Frau Ulrike Hasbargen erfüllt zu sein. In der Zeit von 2002 bis 2020 war Frau Hasbargen in verschiedenen Funktionen bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) beschäftigt. Das von EY bei der Wirecard AG jahrelang gezeigte Prüfungsverhalten erfüllte aus SdK-Sicht bei Weitem nicht die nötigen Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer einer Gesellschaft tätig zu sein. Da Frau Hasbargen jedoch nie operativ für EY bei Wirecard tätig war und wir davon ausgehen, dass sie ihre Kontrollaufgaben bei der Schaeffler AG korrekt und gewissenhaft ausüben wird, können wir der Wahl von Frau Hasbargen in den Aufsichtsrat zustimmen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 2.1 der Satzung (Unternehmensgegenstand)

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Satzungsänderung dient der Anpassung des Unternehmensgegenstandes an die veränderten Rahmenbedingungen. Dies ist zu befürworten.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung von § 17.4 der Satzung in Anpassung an Änderungen durch die Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Anpassung der Satzung an die Aktionärsrichtlinie ARUG II steht nichts entgegen

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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