Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PUMA SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichtes für die PUMA SE und den PUMA-Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die für das Geschäftsjahr 2020 vorgeschlagene Dividende von € 0,16 je Stückaktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 30,3% des Konzernergebnisses und liegt damit innerhalb der vom Unternehmen propagierten Bandbreite der jährlichen Ausschüttungen von 25-35% des Konzerngewinns. Die SdK fordert jedoch eine regelmäßige Ausschüttungsquote von 40-60%. Nachvollziehbare Gründe, die eine geringere Ausschüttungsquote rechtfertigen würden, sind nicht bekannt. Der Gewinnverwendungsvorschlag wird deshalb abgelehnt,

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie angemessen und umsichtig reagiert und das Unternehmen bisher erfolgreich durch die Krise geführt. Dank einer vom Vorstand zielstrebig verfolgten Strategie ist das Unternehmen gut für die Zukunft aufgestellt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass er seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend ausgeübt hat.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wiederwahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte sprechen würde. Es wurden auch 2020 keine Honorarzahlungen für Beratungsleistungen an den Abschlussprüfer geleistet.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Das hier zur Beschlussfassung vorliegende Vergütungssystem für den Vorstand erfüllt teilweise nicht die Anforderungen der SdK. Beispielsweise fordert die SdK bei der variablen Komponente eine überwiegend mehrjährige Bemessungsgrundlage von mind. 70%. Gemäß dem vorliegenden Vergütungssystem liegt der Anteil der variablen Komponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage für die ordentlichen Vorstandsmitglieder nur bei rd.50%. Auch die für den Vorstandvorsitzenden angegebene Maximalvergütung von jährlich € 20 Mio. steht in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den Aufgaben des Amtes und übersteigt jedes normale Maß.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die neue Ermächtigung soll die bisherige, nicht genutzte, am 11.04.2022 auslaufende Ermächtigung ersetzen. Der Beschluss sieht vor, das Grundkapital von derzeit rd.€ 150 Mio. um bis zu € 30 Mio. zu erhöhen, teilweise mit Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre. Allein betrachtet wäre der Kapitalvorrastsbeschluss aus Sicht der SdK zustimmungsfähig. Allerdings besteht ein weiterer Kapitalvorratsbeschluss (Bedingtes Kapital 2018) ebenfalls in Höhe von bis zu € 30 Mio., was 20% des Grundkapitals entspricht. Kumulativ gesehen würden nun Kapitalvorratsbeschlüsse in Höhe von bis zu 40% Grundkapital bestehen. Dieses Volumina ist aus Sicht der SdK zu hoch und damit abzulehnen, obwohl der Vorstand in der Vergangenheit immer sehr gewissenhaft mit Kapitalvorratsbeschlüssen umgegangen ist.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der von der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020 unter Tagesordnungspunkt 6

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Beschlussfassung sieht vor, dass der Aufsichtsrat ermächtigt wird, im Rahmen der bereits bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nun eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandmitglieder als Bestandteil der Vorstandsvergütung ausgeben darf. Da die Ausgabe von Aktien ein Bestandteil der Vorstandsvergütung ist, kann der Beschlussfassung zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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