Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der ProSiebenSat.1 Media SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, obwohl nicht mind. 40% des Bilanzgewinns, wie es die SdK in der Regel fordert, ausgeschüttet werden. Nachdem die Gesellschaft letztes Jahr keine Dividende ausschüttete, wird die zwar niedrige Dividendenausschüttung dennoch als positiv gewertet, da das wirtschaftliche Umfeld des Jahres 2020 äußerst herausfordernd für die Medienbranche war.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da das wirtschaftliche Umfeld im letzten Geschäftsjahr äußerst schwierig war und der Vorstand dennoch das Unternehmen gut durch das Jahr 2020 navigierte.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Die Entwicklung der Gesellschaft in den letzten Jahren, spricht für die gute Arbeit des Aufsichtsrates. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2021 und im Geschäftsjahr 2022 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

a)

 

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, (1) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021; und (2) zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 zu bestellen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Bis auf weiteres lehnt die SdK grundsätzlich die Ernst & Young GmbH als Abschlussprüfer wegen der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal ab.

 

b)

Für den Fall, dass der vorstehende Beschlussvorschlag bei der Abstimmung in der Hauptversammlung nicht die erforderliche Mehrheit erhält, schlägt der Aufsichtsrat – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – alternativ vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, (1) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2021; und (2) zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022 zu bestellen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über genügend Erfahrung und Kompetenz zu verfügen scheint, um die die Gesellschaft angemessen zu prüfen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das neue Vergütungssystem scheint klar, transparent und angemessen zu sein. Durch STI, LTI und einer Maximalvergütung sind die wesentlichen Bestandteile einer Vorstandsvergütung in ausreichendem Maße dargestellt.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da die Vergütungshöhe transparent und angemessen erscheint.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2016), die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss (Genehmigtes Kapital 2021) und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem TOP kann nicht zugestimmt werden, da die SdK grundsätzlich nur einem Bezugsrechtsausschluss von 10% zustimmt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und des zugehörigen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) sowie die Erteilung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2021) und entsprechende Änderungen der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da es sinnvoll erscheint ein neues bedingtes Kapital zu schaffen und die Obergrenze hier bei 10% des Grundkapitals liegt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.