Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Technology Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Steigerung der Dividende um 35 Cent gegenüber Vorjahr ist zu begrüßen. Eine Dividende von 1,60 Euro bei einem Gewinn pro Aktie von 3,20 Euro entspricht einer Ausschüttungsquote von exakt 50%. Bis 2018 hatte das Unternehmen jedoch zuletzt immer 75 % des Gewinns pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet und konnte profitables Wachstum dennoch aus dem Cash Flow finanzieren. Eine Rückkehr zur alten Ausschüttungsquote wäre aus Sicht der Aktionäre wünschenswert.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: 2020 war ein Jahr des Umbruchs im Vorstand. CFO Frau Benedikt hat mit Ablauf des 30.9.2020 ihr Mandat niedergelegt. CEO Herr Taberlet zum Jahresende in den Ruhestand gegangen. Zum 1.1.2020 wurde Herr Ehrk als Vorstandsmitglied bestellt und zum 1.10.2021 Frau Dr. Giesen, die dann zum 1.1.2021 Vorstandsvorsitzende wurde. Auch in dieser Phase und der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Pandemie scheint der Vorstand das Unternehmen gut gesteuert zu haben. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen würden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Während des Geschäftsjahrs 2020 hat sich der Aufsichtsrat in 18 Sitzungen über die aktuelle Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert und sich mit allen für das Unternehmen wichtigen Fragen auseinandergesetzt. Außerhalb der Sitzungen wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefaßt. Zudem fanden noch einige Ausschusssitzungen statt. Der Aufsichtsrat war bei allen Plenumssitzungen vollzählig, bei 2 Ausschusssitzungen fehlte ein Mitglied.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Enthaltung

 

Begründung: Es ist nicht klar, welche Honorare für welche Leistungen an den Abschlussprüfer gezahlt wurden. Textziffer 43 des Konzernabschlusses (Seite 153 des Geschäftsberichtes) ist in Tabelle und erläuterndem Text widersprüchlich bzw. unvollständig. Anders als in den Vorjahren beträgt gemäß der Übersicht S 153 das Beratungshonorar und andere Gebühren weniger als 25 % der Prüfungskosten. Dies halten wir für ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers.

 

 

TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

6.1. Frau Ayla Busch

 

Enthaltung

 

Begründung: An der Eignung von Frau Busch wird nicht gezweifelt, jedoch steht sie als Vorstand des konkurrierenden Familienunternehmens Busch im Wettbewerb mit dem Unternehmen Pfeiffer-Vacuum, dass sie als Aufsichtsratsvorsitzende führt. Interessenkonflikte sind nicht auszuschließen.

 

6.2. Frau Minja Lohrer

 

Enthaltung

 

Begründung: Frau Lohrer kann mit Ihrer Berufserfahrung bei mehreren Unternehmen und dem Studium am MIT eine Bereicherung des Aufsichtsrates sein. Allerdings gibt es eine Verbindung zum Hauptaktionär als Mitglied des Verwaltungsrates der Busch NSB AG, Magden – Schweiz. Interessenkonflikte sind deshalb auch bei ihr nicht auszuschließen.

 

6.3. Herrn Henrik Newerla

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Newerla gehört dem derzeitigen Aufsichtsrat bereits an und kann als selbstständiger Managementberater wichtige Impulse geben.

 

6.4. Herrn Götz Timmerbeil

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Timmerbeil gehört dem derzeitigen Aufsichtsrat bereits an. Gegen seine Wiederwahl bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Das hier zur Beschlussfassung vorgelegte Vergütungsmodell für die Mitglieder des Vorstandes entspricht aus Sicht der SdK nicht den Anforderungen für ein faires, ausgestaltetes und nachhaltiges Vergütungsmodell. Zum einen ist die Relation von fixer zu variabler Vergütung unausgewogen. Hier empfiehlt die SdK ein Verhältnis von 30/70. Bei dem hier vorliegenden Modell beträgt der Anteil der Fixvergütung 45,5%. Zudem erachtet die SdK es für sinnvoll, wenn innerhalb der variablen Vergütungskomponenten der überwiegende Anteil langfristiger Natur ist (mindestens 70%). Hier erreicht die langfristige Vergütungskomponente jedoch lediglich knapp 54%. Zudem tolerieren wir als SdK lediglich Versorgungsleistungen maximal bis zu 3% der Gesamtvergütung (hier: 4,5%). Auch wäre aus Sicht der SdK ein Pflichtanteil im Halten von Pfeiffer Vacuum Aktien für den Vorstand angemessen. Die Höhe der Maximalvergütung erscheint aus Sicht der SdK hingegen angemessen. Begrüßenswert ist zudem auch der Verzicht auf Change-of-Control-Klauseln. Insgesamt kann die SdK dem hier vorgelegten Vorstandsvergütungsmodell jedoch nicht zustimmen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über das System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über die Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert und fördert eine angemessene fixe Vergütung. Sitzungsgelder tolerieren wir. Das System sieht eine reine Fixvergütung vor, die Höhe erscheint angemessen.

 

 

TOP 9 Änderung von § 9 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Amtsperioden der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sollen zukünftig nicht mehr alle zum gleichen Zeitpunkt enden, sondern mit der Bestimmung unterschiedlich langer oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnender Amtsperioden ein sog. staggered board eingeführt werden. Eine gestaffelte Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder unterstützt einerseits die Kontinuität der Aufsichtsratsarbeit und vermeidet Know-how-Verluste, die bei einem gleichzeitigen Ausscheiden sämtlicher Anteilseignervertreter aus dem Aufsichtsrat eintreten können, andererseits die flexible und kurzfristigere Veränderung der Aufsichtsratszusammensetzung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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