Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.05.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Mit der Dividende von 43 Cent schüttet OHB 36% des Ergebnisses an die Aktionäre aus. Im Vorjahr wurde wegen den Unsicherheiten der Corona-Krise nichts ausgeschüttet. Für ein so forschungsintensives Unternehmen erscheint eine Ausschüttungsquote von etwas unter 40% noch akzeptabel. Es könnte allerdings auch sein, dass die diesjährige Dividende einen Ausgleich für den Dividendenausfall im Vorjahr beinhaltet. Die SdK wird die Dividendenpolitik in der Hauptversammlung kritisch hinterfragen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch die Corona Krise gesteuert. OHB wächst als ein familiengeführtes, zukunftsgerichtetes, profitables Hochtechnologieunternehmen. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Wie der Bericht des Aufsichtsrats zeigt, hat er seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der diesjährigen virtuellen Hauptversammlung nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:PricewaterhouseCoopers prüft seit 2016 und erbringt auch nicht zu viele Dienstleistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung. Es spricht somit nichts gegen die erneute Bestellung als Abschlussprüfer.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Frau Christa Fuchs, Bremen geschäftsführende Gesellschafterin der VOLPAIA Beteiligungs-GmbH, Bremen,

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Frau Fuchs ist geeignet. Sie ist seit 2002 Mitglied im Aufsichtsrat und hat damit die von der SdK geforderte Höchstdauer bereits überschritten. Allerdings ist in diesem Fall für die alleinige Vertreterin der Familie Fuchs im Aufsichtsrat, die mehr als 70% der Aktien hält, eine Ausnahme angemessen.

 

b) Herrn Robert Wethmar, Hamburg Rechtsanwalt; Partner bei der internationalen Anwaltskanzlei Taylor Wessing, Hamburg,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

 

Begründung:Herr Wethmar ist geeignet. Er ist auch noch nicht zu lange im Aufsichtsrat und hat sein Ausscheiden klar terminiert. Seine Kanzlei Taylor Wessling, in der er Partner ist, hat allerdings einen Rahmenvertrag über rechtliche Beratungen der OHB. Beratung und Aufsichtsrat sollten klar getrennt und nicht wie hier vermengt werden.

 

c) Herrn Professor Dipl.-Ing. Heinz Stoewer, München Geschäftsführer der Space Associates GmbH, München,

 

Abstimmungsverhalten:Nein

Begründung:Herr Stoewer ist geeignet. Allerdings ist er bereits seit 2005 Aufsichtsrat der OHB. Der SdK sieht für Aufsichtsräte eine Höchstdauer von 15 Jahren vor.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung / Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten:Ja

 

Begründung:Die vorgeschlagene Vergütung ist fix und der Höhe nach akzeptabel.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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