Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2021



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar wird der gesamte Bilanzgewinn ausgeschüttet, jedoch wird man in Folge der Corona Pandemie dies für einmalig vertretbar halten, da die Dividendenkontinuität auch ein hohes Gut ist.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat in einem schwierigen Geschäftsjahr zumindest noch ein positives Ergebnis erwirtschaftet, obwohl die Evonik AG auf Lieferketten angewiesen ist.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand dergestalt beraten und überwacht, dass der Vorstand ein positives Ergebnis erzielt hat.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2021 gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („Halbjahresfinanzbericht“) und zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen die Wahl des Abschlussprüfers aus persönlichen oder fachlichen Gründen sprechen.

 

TOP 6 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a)

Herrn Werner Fuhrmann

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar die gegen die fachliche und persönliche Eignung des Aufsichtskandidaten sprechen. Insbesondere sind die Regelungen, die ein Overboarding verhindern sollen, beachtet worden.

 

b)

Herrn Cedrik Neike

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar die gegen die fachliche und persönliche Eignung des Aufsichtskandidaten sprechen. Insbesondere sind die Regelungen, die ein Overboarding verhindern sollen, beachtet worden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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