Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die Umstellungen durch COVID die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die zunächst technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2021 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft langfristig zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation weiterhin nicht möglich sein, die Voraussetzungen schafft, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2020 Ablehnung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1 Euro erscheint nicht angemessen. Das den Aktionären zurechenbare Konzernjahresergebnis lag nur knapp über dem zur Ausschüttung vorgesehenem Ergebnis. Di Bilanzqualität ist in den zurückliegenden Jahren deutlich schlechter geworden. Daher sollte deutlich mehr thesauriert werden als in den letzten Jahren. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: BayWa hat sich von Corona nicht beeindrucken lassen und ein solides Ergebnis erwirtschaftet. Dennoch gibt es weiterhin Baustellen im Unternehmen, was vor allem an den sichtbar schlechter gewordenen Bilanzrelationen erkennbar ist. Es sind aber keine Gründe erkennbar, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Zustimmung Begründung: In insgesamt 5 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es sind keine Gründe erkennbar, die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Zustimmung Begründung: PwC zählt zu den renommiertesten Abschlussprüfungsgesellschaften weltweit und kann daher zum Abschlussprüfer der Gesellschaft gewählt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft Ablehnung Begründung: Aus Sicht der SdK ist ein genehmigtes Kapital in der Größenordnung und mit der Option, das Bezugsrecht der Altaktionäre auszuschließen, nicht tragfähig. Sofern der Vorstand eine Übernahme gegen Sacheinlage in der Größenordnung zu tätigen beabsichtigt, sollten aus Sicht der SdK zuvor die Aktionäre über das Übernahmevorhaben informiert werden und deren Zustimmung eingeholt werden. Ein Vorratskapitalbeschluss in dieser Größenordnung ist aufgrund der dadurch sich ergebenden Gefahren und der möglichen Verwässerung der Altaktionäre nicht tragbar. TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Ablehnung Begründung: Die Vorstandsvergütung sieht u.a. auch Nebenleistungen vor, die durch den Aufsichtsrat auch bei Vorliegen gewisser Umstände erhöht werden können. Die SdK lehnt die Zahlung von undefinierten Nebenleistungen ab, daher kann dem System nicht zugestimmt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder Zustimmung Begründung: Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung erscheint angemessen und auch die rein fixe Vergütung entspricht den Anforderungen der SdK. Es kann daher zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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