Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 10.12.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch die neuen Wirkungsbereiche macht die Änderung der Satzung Sinn.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 10 (Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erweiterung des Aufsichtsrats macht Sinn, vor allem mit Blick auf den neuen Großaktionär. Auch die flexiblere Gestaltung der Zeiträume ist zu begrüßen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 11 (Amtsniederlegung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Neuregelung der Niederlegung des Aufsichtsrats macht Sinn, denn dadurch wird eine Übergabe in einer längeren Frist nun möglich.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 14 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch diese neue Regelung ist zu begrüßen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Regelung von Ausschüssen des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gründung von Ausschüssen im Aufsichtsrat wird begrüßt, dadurch können spezielle Themen effizienter besprochen und gelöst werden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 21 (Einrichtung eines Beirats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Formaler Beschluss ohne nachteilige Wirkung.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a. Herr Jochen Klöpper

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Klöpper bringt als Risikomanager einer Großbank entsprechendes Know-How mit, deshalb wird seine Wahl begrüßt.

b. Frau Hyunjoo Kim

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Kim ist eine erfahrene Spezialistin auf ihrem Gebiet und ergänzt den bisherigen Aufsichtsrat sinnvoll.

 

c. Herr Thomas Oliver Hanswillemenke

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch die Wahl von Herrn Hanswillemenke wird positiv gesehen, er ist als Vorstand der Santander Consumer Bank als Finanzexperte zu begrüßen.

 

d. Herr Chi Whan Yoon

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wahl von Herrn Yoon wird begrüßt, er hat weitreichende Erfahrungen im Bereich Business Development und kennt die Branche sehr gut.

 

 

TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wahl des neuen Abschlussprüfers wird auf Basis der Verflechtungen zum Großaktionär des bisherigen Prüfers begrüßt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung gemäß § 25a Absatz 5 Satz 2 KWG i.V.m. §§ 6 Absatz 2 Satz 2, 27 Absätze 1, 2 InstitutsVergV zur Billigung einer variablen jährlichen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands von bis zu 200 % der fixen jährlichen Vergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch die Regelung kommt es zu keiner Veränderung der bisherigen Vergütung.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung gemäß § 25a Absatz 5 Satz 2 KWG i.V.m. §§ 6 Absatz 2 Satz 2, 27 Absätze 1, 2 InstitutsVergV zur Billigung einer variablen jährlichen Vergütung für Mitarbeiter von bis zu 200 % der fixen jährlichen Vergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch die Regelung wird das bisherige Vergütungssystem in seiner jetzigen Form bestätigt und beibehalten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.