Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 05.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Aufhebung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns und neue Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das gute Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 und die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr ohne nennenswerte Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie rechtfertigen eine Gewinnausschüttung für 2019 auf Vorjahresniveau, Da für gut aufgestellte Banken keine Beschränkung der Bafin für Gewinnausschüttungen mehr besteht, kann die Abstimmung zur Dividendenzahlung jetzt stattfinden. Die Dividende soll wie im Vorjahr 0,33 € je Stückaktie betragen. Vom Jahresüberschuss 2019 von 17,2 Mio.€ sollen rd.10,1 Mio.€ ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungsquote von rd. 58,7% des Jahresüberschusses entspricht den Forderungen der SdK.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.