Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 01.10.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPARTA AG zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Als Messlatte für den Unternehmenserfolg der Sparta ist das durchschnittliche wirtschaftliche Reinvermögen pro Jahr der letzten fünf Jahre relevant. Mit einer Steigerung von 7,4% lt. Geschäftsbericht lag man 2019 innerhalb der Prognose.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichtes des Aufsichtsrates fanden 2019 drei Präsenzsitzungen und drei Telefonkonferenzen des AR statt, mit einer Ausnahme bei voller Präsenz. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Den Vorgaben nach §171 AktG wurde entsprochen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Honorar für RSM betrug 13 TEUR für die Abschlussprüfung. Aufwendungen für sonstige Leistungen wurden nicht berechnet. Die bisherige ununterbrochene Dauer der Mandatierung (SdK-Richtlinie <10 Jahre) wird in der HV erfragt werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2020 gegen Bareinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 4 Abs. 5 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussantrag ist allein schon aus dem Grund abzulehnen, weil das Genehmigte Kapital 50% des bestehenden Grundkapitals betragen soll. Vorratskapitalia in dieser Höhe lehnt die SdK grundsätzlich ab, um einer übermäßigen Verwässerung des Aktienbestandes vorzubeugen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und über die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussantrag ist allein schon deswegen abzulehnen, weil das neue Bedingte Kapital 50% vom Grundkapital betragen soll. Vorratskapitalia in dieser Größenordnung lehnt die SdK grundsätzlich ab, siehe auch TOP 5.

 

 

TOP 7 Sitzverlegung und entsprechende Änderung der Satzung, Verkleinerung des Aufsichtsrats sowie weitere Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Firmensitz folgt dem Sitz der Verwaltung. Vier Aufsichtsratsmitglieder und deren Vergütung sind der Größe des Unternehmens angemessen. Es wird die Satzung an die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation angepasst. Weitere Anpassungen dienen der Abwicklung der Aufsichtsratstätigkeit. Insgesamt kann daher der Beschlussvorlage zugestimmt werden.

 

 

TOP 8 Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Bisher sieht die Satzung den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen als Unternehmenszweck vor. Der Beschlussantrag sieht nunmehr alle Arten von Finanzgeschäften vor, also auch hochspekulative und derivative Anlagen. Dadurch könnte sich das Geschäftsmodell der Sparta grundlegend ändern. Deshalb lehnt die SdK den Beschlussantrag ab.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den Antrag allein schon deshalb ab, weil er auch den Eigenhandel mit eigenen Aktien vorsieht. Der Handel mit Sparta-Aktien sollte nur den Aktionären vorbehalten sein.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage

 

Ablehnung

 

Begründung: Den Antrag der Deutschen Balaton AG, dass Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien zu verdoppeln, hält die SdK für überzogen. Zumal es aktuell keine bekannten Projekte gibt, in die das sehr hohe zusätzliche Kapital profitabel investiert werden könnte. Es könnte der Fall eintreten, dass der Mehrheitsaktionär über den Bezugsrechtshandel seine bereits maßgebliche Position im Unternehmen ausbaut. Im Interesse des Streubesitzes lehnt die SdK den Antrag ab.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.