Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 08.10.2020



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Abstimmungspunkte

Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Umbenennung der Gesellschaft ist eher eine Geschmacksfrage, die weiteren Punkte scheinen angemessen, die Abschaffung des Höchststimmrechts sollte einer positiven Entwicklung des Aktienkurses dienlich sein.

 


TOP 2 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Satzungsänderung


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Erbringung von weiteren Leistungen scheint aufgrund der bisher aufgebauten Expertise nicht abwegig zu sein.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die Möglichkeit, Bezugsrechte der Aktionäre auszuschließen, ist aufgrund der Verwässerung abzulehnen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.