Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.09.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 (Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019), des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Mehrheitsaktionär Zhongwang Gruppe (>99% Anteile) lehnte bisher eine Dividende grundsätzlich ab. Angesichts des Bilanzgewinnes wäre eine Ausschüttung für die verbliebenen Klein-Aktionäre lukrativ und angemessen.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und Produktion konnten gesteigert werden, die Jahresprognose wurde erfüllt. Das Unternehmen schloss das Geschäftsjahr mit Gewinn ab.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte dreimal mit einer Präsenz von 72%. Ausweislich des Berichtes des Aufsichtsrates wurde der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Die Aktionärsseite des AR folgt den Vorgaben des Mehrheitsaktionärs. Zu fragen ist wieder, ob der AR bei einem Anteil des Mehrheitsaktionärs Zhongwang von über 99% ein Squeeze Out o.ä. plant.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

 

Zustimmung

 

Begründung: BDO war im vergangenen Geschäftsjahr bereits als Abschlussprüfer tätig. Sonstige Leistungen, z.B. Beratung, wurden nicht erbracht.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat vertritt die Interessen des Mehrheitsaktionärs Zhongwang.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.