Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.09.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst des zusammengefassten Lageberichts für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019/2020, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019/2020; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer, der persönlich haftende Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat haben den Abschluss geprüft und bereits gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die einer Billigung des Abschlusses durch die HV entgegenstehen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der weltweit eingebrochenen Automobilkonjunktur und der dann folgenden Corona Krise will Hella finanziell die Kräfte sammeln. Angesichts der Sonderausschüttung im Vorjahr ist dies aus Sicht der SdK eine angemessene und damit unterstützungsfähige Entscheidung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: In der Automobil- und Corona-Krise hat Hella die richtigen Entscheidungen getroffen. Der Automobilzulieferer hat sich mit führender Technologie auf den Gebieten Licht und Elektronik erfolgreich und profitabel weiterentwickelt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben erfüllt. Kritisiert wird jedoch, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat seine Aufgaben erfüllt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers als Abschlussprüfer. Er prüft noch nicht zu lange und erbringt nicht zu viel Steuerberatung. Wünschenswert aus Sicht der SdK wäre jedoch die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.