Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2020



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Vorbemerkung

Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

 

Einziger Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Stabilisierungsfondsgesetz zur Rekapitalisierung der Gesellschaft, bestehend aus einer Kapitalerhöhung um 306.044.326,40 Euro gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 7 Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz, der Einräumung eines Umtauschrechts zugunsten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Stille Einlage II-A sowie über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 7a Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (Bedingtes Kapital 2020/II), Satzungsänderung und die Einräumung eines Umtauschrechts zugunsten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Stille Einlage II-B sowie über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 7a Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (Bedingtes Kapital 2020/III), Satzungsänderung


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Eine Kapitalerhöhung zum Kurs von € 2,56 durch den Wirtschaftsstabiliserungsfonds wäre per se, speziell im Hinblick auf deutlich höhere Börsenkurse aktuell, nicht zu akzeptieren. Allerdings muss die Kapitalmaßnahme als Teil des € 9 Mrd. Gesamtpaketes gesehen werden, das z.B. zwei stille Einlagen mit einschließt. Ein solch hoher Kapitalbedarf wäre am Kapitalmarkt vermutlich nicht zu decken gewesen, so dass dann ein Konkurs die wahrscheinlichste Folge gewesen wäre, bei dem dann die Aktionäre vermutlich einen Großteil des Wertes verlieren würden. Die vorgeschlagenen Stabiliserungsmaßnahmen "gewinnen Zeit", in der sich hoffentlich das wirtschaftliche Umfeld wieder verbessert und die Pandemielage mehr Flüge ermöglicht, aber auch weitere Strukturmaßnahmen ergriffen werden können. Damit erscheint dies aktuell die beste Alternative für die Aktionäre, aber auch für alle Stakeholder zu sein. Die SdK warnt allerdings davor, dass ein Überleben der Lufthansa mit der Rekapitalisierung keineswegs gesichert ist. In Anbetracht der nach wie vor wenig ausgelasteten Flotte, hoher Abnahmeverpflichtungen von neuen Flugzeugen und Belastungen aus dem Ölhedgeing (um nur einige Punkte zu nennen) ergibt sich nach unseren Schätzungen weiterhin ein deutlich negativer Cash-Flow. Der potentiell hohe "Zins" der stillen Beteiligungen belasten die Liquidität auf absehbare Zeit. Damit ist nicht nur die Rückzahlung der Bundesmittel sondern auch weiterhin das Überleben der Lufthansa, ohne weitere Staatshilfen vielleicht auch schon in 2021, gefährdet.

 


Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.