Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung.

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Bei einem von 29,93 € auf nunmehr 30,71 € leicht erhöhten Ergebnis je Aktie schlägt die Verwaltung eine Auskehrung auf Vorjahresniveau vor. Damit bewegt sich die Verwaltung weiterhin am unteren Ende der von der SdK geforderten Spanne von 40 bis 60% des Jahresergebnisses als Ausschüttungsquote.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Bei wohl planmäßig leicht reduzierten Umsätzen konnte die Gesellschaft bei jetzt wiederholt gestiegenen Personalaufwendungen das Ergebnis leicht verbessern. Die Bilanzsituation ist weiterhin sehr solide, die Ausschüttung nach wie vor verdient

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Soweit für die SdK ersichtlich, ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr in u.a. sechs Sitzungen seiner Kontrollaufgabe gerecht geworden.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020.

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Gegen die Wiederwahl der Heinemann & Munstermann GmbH bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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