Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt den Verwaltungsvorschlag auf Zahlung einer Dividende, der sicherlich insbesondere vom Vorstand kommt, damit die Aktionäre endlich nach vielen Jahren wieder einmal am unternehmerischen Erfolg der Gesellschaft beteiligt werden. Ob die Dividendenzahlung am Ende aber auch wirklich beschlossen wird, bleibt abzuwarten, da einige Großaktionäre aus persönlichen Gründen eine andere Interessenlage haben.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat wieder gute Ergebnisse erwirtschaftet und Umsatz und Ergebnisse gesteigert und die Prognose übertroffen. Außerdem gibt es inzwischen eine kontinuierliche Verbesserung seit einigen Jahren.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 

 

Ablehnung

 

Begründung: Da der AP im letzten Jahr im Gegensatz zu früher hohe Steuerberatungsleistungen erbracht hat, wird seine Wiederwahl abgelehnt, da Beratung und Abschlussprüfung getrennt werden sollten.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen die Wiederwahl der Kandidaten spricht.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands der Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Satzungsänderung, um den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft zu ändern.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist sinnvoll die Satzung zu erweitern und den Aktionären durch die Online Teilnahme mehr Mitwirkungsrechte einzuräumen. Dabei darf eine Online Teilnahme natürlich immer nur eine Ergänzung zur Präsenz HV sein.

 

Es ist aber sehr ärgerlich, dass durch die Hintertür bei der Satzungsänderung in § 17 gleichzeitig unauffällig die Informationsrechte der Aktionäre massiv beeinträchtigt werden sollen. Deshalb kann nur die Ablehnung erfolgen.

 

 

TOP 9 Bedingte Aufhebung der Beschlussfassungen zu TOP 6 und TOP 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft vom 14. März 2019 über den Erwerb eigener Aktien und Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung unter Einschränkung des Andienungsrechts der Aktionäre und Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien und insbesondere der Einzug danach wie er bereits vollzogen wurde, wird bei der Gesellschaft weiterhin als aktionärsfeindlich abgelehnt, solange keine Dividende gezahlt wird. Damit wird Kapital für Wachstum und für eine Dividendenzahlung vernichtet, die die Aktionäre leider schon lange nicht mehr bekommen haben. Unabhängig davon fehlt eine Mindestannahmequote beim Rückkauf für Kleinaktionäre.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.