TOP 1 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019/I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020/I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechts, Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Der Schaffung eines Genehmigten Kapitals i.H.v. bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und oder Sacheinlage kann nicht zugestimmt werden. Nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK kann eine Zustimmung bis maximal 25 % bei Bareinlage und 10 % bei Sacheinlage erfolgen. Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt ebenfalls die Ablehnung. Sollte die Gesellschaft einen konkreten Grund für eine kurzfristige Kapitalmaßname haben, wäre eine Barkapitalerhöhung mit genauer Verwendungsangabe der bessere Weg. TOP 2 Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen und Aufhebung des entsprechenden Bedingten Kapitals 2019/I) sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechts und Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020/I); Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK werden die Vorratskapitalia addiert, die Grenzwerte werden aber schon bei TOP 2 überschritten. Auch aufgrund des Weiteren Bezugsrechtsausschlusses erfolgt auch für diesen TOP die Ablehnung. TOP 3 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder der Gesellschaft bzw. mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen (Social Chain Aktienoptionsplan 2020) und über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020/II zur Bedienung des Social Chain Aktienoptionsplans 2020 Ablehnung Begründung: In der Beschlussvorlage ist eine mögliche Barzahlung vorgesehen, die zur Ablehnung führt, da dadurch keine unternehmerische Beteiligung entsteht. Gerade die unternehmerische Beteiligung ist aber Sinn eines Optionsprogramms. TOP 4 Wahl zum Aufsichtsrat Enthaltung Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen die Kandidatin spricht. Da aber keine weiteren Informationen über den AR Wechsel und die Auswahl der Kandidatin vorliegen sind und auch keine Vorstellung auf einer HV mit eventuellen Gegenkandidaten möglich ist, kann nur die Enthaltung erfolgen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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