Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.12.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019  

 

Zustimmung

 

Begründung: Da die Gesellschaft in dieser Form erst im letzten Jahr durch die Sacheinlage entstanden ist und sich noch in der Aufbauphase befindet, bewegen sich die Ergebnisse mit dem Konzernjahresfehlbetrag noch im Rahmen der Erwartungen. Außerdem sind die Zahlen deswegen schwer vergleichbar.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020  

 

Ablehnung

 

Begründung: Die angegebenen Zahlen zum Honorar für den AP im Jahresabschluss können so nicht stimmen. Außerdem macht der AP auch noch Steuerberatung bei der Gesellschaft. Aber alleine die fehlerhafte Angabe führt zur Ablehnung und sollte dem AP peinlich sein.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung des Genehmigten Kapitals 2020/I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020/II mit der Möglichkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Bezugsrechts, Satzungsänderung 

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Schon der mögliche Rückkauf eigener Aktien ist für ein Wachstumsunternehmen, das sich noch im Aufbau befindet und dafür Kapitalerhöhungen durchführt sehr fraglich. Der Einzug von Aktien ist aber völliger Unsinn, da dadurch Kapital für das Wachstum vernichtet wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.