Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Alleinvorstand Dr. Schmidt kann Entlastung erteilt werden. Die Ziele für 2019 wurden erfüllt und die Gesellschaft scheint durch neue Produkte und weitere Internationalisierung des Geschäfts gut für die Zukunft aufgestellt und auch nur leicht von der Corona-Krise tangiert zu sein.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats scheint dieser seinen Beratungs- und Überwachungsaufgaben hinreichend nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Enthaltung

 

Begründung: Die Dividende soll von 83 auf 22 Cent sinken. Damit werden lediglich 16 % des Konzerngewinns ausgeschüttet. Die SdK fordert grundsätzlich die hälftige Ausschüttung des Konzerngewinns. Auch die positive Prognose des Vorstands für 2020 würde eine höhere Ausschüttungsquote zulassen, wie von Aktionären in einem Gegenantrag gefordert. Der Vorstand wird aufgefordert ausführlicher zu begründen wofür die einbehaltenen Mittel verwendet werden sollen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der BDO bestehen in diesem Jahr Bedenken, da die Steuerberatungsleistungen deutlich angestiegen sind und diese über 30 % des Abschlussprüferhonorars ausmachen. Damit ist nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK die Unabhängigkeit der Prüfung gefährdet.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es werden im Wesentlichen die Änderungen des ARUG II umgesetzt. Der Vorstand hat versichert - soweit möglich - wieder Präsens-HV abhalten zu wollen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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