Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.10.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2019, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsätze und Ergebnisse waren drei Jahre in Folge rückläufig. Das Eigenkapital im Konzern ist fast vollständig aufgebraucht. Die Prognose 2019 wurde verfehlt. Die Konzernschulden umfassen 98% der Bilanzsumme. Lt. Abschlussprüfer ist die Fortführung des Unternehmens u.U. gefährdet. Es stellt sich erneut die Frage, ob das Geschäftsmodell überhaupt noch tragfähig ist. Allein die Tatsache, dass der Vorstand Herr Boder (Aktionär mit 36% Anteilen) auf die Rückzahlung eines von ihm gewährten Darlehens verzichtet hat und Teile seiner Pensionsansprüche als Sicherheit an Banken verpfändet sind, kann zu einer Entlastung führen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Lt. Bericht des Aufsichtsrates traf sich der AR zu sieben Präsenzsitzungen und vier Telefonkonferenzen bei jeweils voller Präsenz. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Den formalen Anforderungen wurde damit entsprochen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Mazars prüft seit 2013. Es ist nicht bekannt, dass abschlussfremde Beratungsleistungen erbracht wurden. Es sind keine sonstigen Umstände bekannt, welche einer erneuten Mandatierung entgegenstehen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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