Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.07.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach dem Verkauf von Hotels und dem Neubau einer 5-Sterneanlage in der DomRep machte der Konzern 2019 Verluste. 2020 dürften sich die Verluste auf Grund der Covid19-Krise noch ausweiten, der Verzicht auf eine Dividendenzahlung erscheint daher sinnvoll.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen gut für die Zukunft aufgestellt. Die Strategie alte Hotels mit Investitionsstau zu verkaufen und in neue zu investieren, könnte sich in der Krise als Glücksfall erweisen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Tourismus sich wieder schnell erholt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichts hat der AR den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Einer Wiederwahl der zum dritten Mal prüfenden Abschlussprüfungsgesellschaft Ernst&Young GmbH könnte grds. zugestimmt werden. Honorar und Honorarstruktur erscheinen angemessen. Allerdings scheinen E&Y bei der Abschlussprüfung der Wirecard AG ungewöhnlich schwere Fehler (z.B. fehlender Saldenabgleich trotz wiederholter Hinweise auf Unregelmäßigkeiten) unterlaufen zu sein. Einen zweiten Fall Wirecard darf es nicht geben. Bis EY die nötige Aufklärung und Transparenz erbracht hat und damit ausgeschlossen werden kann, dass es sich um ein systematisches Prüfungsversagen handelt, wird die SdK diese nicht mehr als Abschlussprüfer/Konzernabschlussprüfer wählen.

 

 

TOP 6 Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder

 

a)

Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Santiago de Armas Fariña ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint aber auf Grund 10 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) wohl noch gewährleistet, da es sich überwiegend um Konzernmandate handelt. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs. Sämtliche Aufsichtsräte sollen nach einem Jahr für ein weiteres Jahr wiedergewählt werden. Die kurze Laufzeit wird auf der HV hinterfragt.

 

b)

Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Deutschland,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Vieregge ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint auf Grund 5 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) noch gegeben. Er scheint am ehesten ein Vertreter der freien Aktionäre sein zu können, was auf der HV hinterfragt wird.

 

c)

Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Puerto Meloneras, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, welche ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel Management, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, ist.

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Francisco Lopez Sanchez ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint aber auf Grund 29 anderweitiger Tätigkeiten, davon aber auch einige Konzernmandate, (overbording) fraglich. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs.

 

d)

Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, spanische Rechtsanwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotel Management S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien,

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Ines Arnaldos ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar. Sie ist Vertreterin des Hauptaktionärs.

 

e)

Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Antonio Rodriguez Perez ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint aber auf Grund 20 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) fraglich. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs.

 

f)

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes “Confederación Canaria de Empresarios” (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien.

 

Zustimmung

 

Begründung: Augustin Manrique de Lara y Benitez de Lugo ist hinreichend qualifiziert, seine zeitliche Verfügbarkeit erscheint trotz 7 anderweitiger Tätigkeiten (overbording) gegeben, da es sich überwiegend um Konzernmandate handelt. Er scheint ein Vertreter der freien Aktionäre sein zu können, was auf der HV hinterfragt wird.

 

g)

Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Rolopsan, S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien im Verwaltungsrat der Maspalomas Golf, S.A. als Ersatzmitglied für sämtliche der unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder zu wählen mit der Maßgabe, dass (1) er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn unter lit. a. bis f. gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, (2) er seine Stellung als Ersatzmitglied für die dann noch vorhandenen der unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das vorzeitig ausgeschiedene und durch ihn ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt, (3) für den Fall, dass mehrere der unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, die Weggefallenen in der Reihenfolge unter lit. a. bis f. ersetzt werden, und (4) sich bei einem Eintritt in den Aufsichtsrat die Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied auf die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung beschränkt, in der eine Neuwahl erfolgt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Roberto Lopez Sanchez ist hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar und wird deshalb für ein Jahr wiedergewählt. Er ist ein Vertreter des Hauptaktionärs.

 

 

TOP 7 Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung der Gesellschaft, insbesondere der Firma der Gesellschaft

 

Enthaltung

 

Begründung: Auf der Hauptversammlung wird kritisch zu hinterfragen sein, warum der bekannte Markenname "IFA Hotel" aus dem Firmennamen gegen die unbekannte Bezeichnung "LS INVEST" getauscht werden, wofür LS steht und ob, bzw. inwieweit der Gesellschaftszweck oder der Schwerpunkt der Gesellschaftstätigkeit geändert werden soll und was das für die Aktionäre bedeutet.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals, insbesondere mit so weitgehenden Verwendungsmöglichkeiten, wird nach den Abstimmungsrichtlinien aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Ein Erwerb eigener Aktien alleine zur Stützung des durch die Kapitalerhöhung stark gefallenen Aktienkurses bis zu einer Kursobergrenze des aktuellen NAV und Einziehung der Aktien wäre aber zu begrüßen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.