Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.07.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts des EnviTec-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Beschlussvorlage sieht die Ausschüttung von gut 40% des Bilanzgewinnes vor und entspricht damit den Vorgaben der SdK von 40 - 60% Ausschüttungsquote.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand führte das Unternehmen durch ein erfolgreiches Geschäftsjahr. Umsatz, Ergebnis und Auftragseingang entwickelten sich in allen Unternehmensbereichen positiv.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Ausweislich seines Berichtes traf sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 zu fünf ordentlichen Sitzungen, bis auf eine Ausnahme bei vollzähliger Präsenz. Der AR hat den Jahresabschluß und die Prüfungsberichte geprüft und gebilligt. Er ist seinen Verpflichtungen nach §171 AktG nachgekommen.

 

TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Ausweislich des Geschäftsberichtes erhielt die Michael Kohl GmbH (auf Kohl & Zerhusen GmbH umfirmiert) ein Honorar für reine Abschlußprüfung in Höhe von 100TEUR. Beratungsleistungen wurden nicht erbracht. Die ununterbrochene Dauer der Mandatierung des Prüfers beträgt vier Jahre. Die Kriterien der SdK für die Bestellung des Abschlussprüfers werden erfüllt.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die Beschlussvorlage sieht eine mögliche Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50% vor. Die SdK lehnt Vorratsbeschlüsse in dieser Größenordnung grundsätzlich ab, um einer zu starken Verwässerung des Altbestandes vorzubeugen.

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Kapitalmaßnahme erfolgt in der Absicht, gebundene Kapitalrücklagen verfügbar zu machen, was den Aktionären z.B. in Form von Dividende, zugute kommen könnte.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Satzungsänderung sieht eine Anpassung an die Möglichkeiten vor, virtuelle Versammlungen mittels elektronischer Medien abzuhalten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.