Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 19.08.2020



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TOP 1 Beschlussfassung über die Herabsetzung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Vorab ist zu bemerken, dass der anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung eine Einberufung einer von Gerald Glasauer kontrollierten Stiftung zugrunde liegt. Bereits Ende des vergangenen Jahres fand eine solche Einberufung statt, die in ähnlicher Weise auf umfangreiche Kapitalmaßnahmen abzielte. Bereits damals äußerte sich die SdK, unter anderem durch Einreichung von Gegenanträgen, kritisch gegen die intransparenten Aktivitäten von Vorstand und Großaktionär Gerald Glasauer. In einem auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichten Gegenantrag hat die SdK ihre konträre Ansicht zur vorgeschlagenen Beschlussfassung zu TOP 1 ausgeführt und begründet. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder herabzusetzen, ist genau der falsche Schritt. Die vorherrschende Intransparenz, insbesondere die von Vorstand und Großaktionär Gerald Glasauer fortwährend initiierten intransparenten Kapitalmaßnahmen, erfordern eine Stärkung des Aufsichtsrats als Kontrollorgan, anstatt eine Schwächung. Die SdK schlägt schlussfolgernd die Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder vor.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung ist sowohl hinsichtlich der Struktur (ausschließlich Festvergütung) als auch hinsichtlich der Höhe marktüblich.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien und über die entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Bereits am 9. Juli 2019 wurde das Grundkapital im Verhältnis 10:1 zusammengelegt. Auf Vorschlag der Glasauer-Stiftung soll nun eine erneute Zusammenlegung im gleichen Umfang erfolgen. Dies soll nach Ansinnen der Stiftung Grundlage für weitere Kapitalerhöhungen sein. Wie auch bereits auf den letzten Hauptversammlungen steht die SdK den dauerhaft geplanten umfangreichen Kapitalmaßnahmen kritisch gegenüber. Die Gesellschaft hält nahezu ausschließlich liquide Mittel und leicht liquidierbare Assets. Zum Stichtag 31. März 2020 kann der Vorstand unter anderem direkt auf 22,2 Mio. Euro Bankguthaben sowie auf 22,6 Mio. Euro in ETFs und Fonds geparktes Geld kurzfristig für neue Private-Equity-Investitionen zurückgreifen. Es erscheint nicht ersichtlich, weswegen fortlaufend Kapitalmaßnahmen in einem so großen Volumen durchgeführt werden sollen. Die Kapitalherabsetzung führt zudem bei Kleinaktionären der Gesellschaft zu relativ umfangreichen Aktienspitzen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalerhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen und entsprechende Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie bereits in der Begründung zu TOP 3 ausgeführt, erachtet die SdK weitere Kapitalerhöhungen für unbegründet und überflüssig. Zudem ist die Ermittlung des Ausgabebetrages von großer Relevanz, da der Kurs an der Börse Hamburg eine außerordentliche große Diskrepanz zum NAV darstellt. Bei einer Kapitalerhöhung in Relation zum Börsenkurs entsteht für nicht teilnehmende Aktionäre eine unzumutbare Verwässerung. Vorstand und Großaktionär Gerald Glasauer hat auf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 bekannt gegeben, bewusst keine Maßnahmen zur Annäherung des Aktienkurses an den NAV zu unternehmen. Möglich wäre beispielhaft ein Analysten-Coverage oder transparente Begründungen zu den Anträgen der von ihm kontrollierten Stiftungen. Durch das Unterlassen, und die nicht vorhandenen Ambitionen neue Investoren zu gewinnen, erscheinen die immer wieder neu vorgeschlagenen umfangreichen Kapitalmaßnahmen äußerst fragwürdig. Der in Relation zum NAV äußerst niedrige Aktienkurs an der Börse Hamburg spiegelt die Unsicherheit des Marktes bezüglich der fragwürdigen und kaum nachvollziehbaren Handlungen von Vorstand und Großaktionär Gerald Glasauer wider. Weitere Kapitalerhöhungen würden seitens der SdK - wenn überhaupt, da nachvollziehbar begründet - nur dann unterstützt werden, wenn der Ausgabepreis in einer marktüblichen Relation zum NAV der Gesellschaft festgestellt wird.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Festlegung eines Kapitalkontos für die persönlich haftenden Gesellschafter sowie Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: In einem auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichten Gegenantrag hat die SdK einen tragbaren Alternativvorschlag gestellt und begründet. Wir schließen uns der Meinung des Aufsichtsratsvorsitzenden an, der sich auf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 gegen ein von Gerald Glasauer bereits angesprochenes Kapitalkonto, aufgrund der damit einhergehenden Unabwägbarkeiten, aussprach. Der SdK-Vorschlag greift den Wunsch von Gerald Glasauer auf, verstärkt an den Erfolgen der Gesellschaft partizipieren zu wollen. Aus diesem Grund wird eine Vergütung vorgeschlagen, die eine variable Komponente mit dem NAV als Bemessungsgrundlage vorsieht. Zudem wurde eine marktübliche Mindestvergütung vorgeschlagen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung und eines damit verbundenen Bezugsrechtsausschlusses sowie Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie in den Begründungen zu TOP 3 und 4 ausgeführt, erachtet die SdK weitere Erhöhungen des Grundkapitals für unbegründet und überflüssig. Ferner ist der Beschlussvorschlag der Großaktionärin an TOP 5 gekoppelt, für den seitens der SdK ein alternativer Beschlussvorschlag gestellt wurde.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.