Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der zusammengefassten Konzernlageberichte für die Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Richtig ist es, wenn der Vorstand während der Corona-Krise Cash im Unternehmen hält. Dies rechtfertigt aber nicht, auf eine Dividende komplett zu verzichten.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Geschäftsjahr war geprägt von der Umsetzung der sog. ACT- und FIT-Maßnahmen, um das Unternehmen für die Zukunft aufzustellen. Das Konzernergebnis ist von 0,9 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR gestiegen. Das EBIT stieg auf minus 5,9 Mio. EUR. Der Aktienkurs sank allerdings weiterhin: Er stand Ende 2016 noch bei 5,49 EUR, Ende 2017 bei 4,66 EUR, Ende 2018 bei 4,64 EUR und Ende 2019 bei 3,00 EUR. Zum Zeitpunkt der HV 2020 stand er bei 3,12 EUR wobei negativwirkende Corona-Effekte zu berücksichtigen sind. Obwohl sich der notwendige Transformationsprozess länger als prognostiziert hinzieht und das Ergebnis stärker belastet, scheint der eingeschlagene Weg alternativlos. Zudem sollte während der Corona-Krise kein Vorstandswechsel stattfinden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Aufsichtsräte gehören offensichtlich in das Lager des Großaktionärs Elgeti. Dieser kommuniziert unklar über die von ihm betriebene Besetzungspolitik von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Politik ist zudem nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist zudem, weshalb der AR und der Großaktionär offensichtlich am 13.2.2020 CEO Günther das Vertrauen entzogen haben, nachdem der AR am 22.Mai 2019 dessen Vertrag noch bis 31.12.2022 verlängert hatte. Unklar ist auch, was der Großaktionär und damit die von ihm dominierten, vorgeschlagenen Aufsichtsräte für eine Unternehmenspolitik und –Ausrichtung verfolgen. Die Sorge ist, dass diese Intransparenz auf Seiten des Großaktionärs und die befürchtete, mangelnde Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Aufsichtsräte zum Schaden der Kleinaktionäre gehen könnten.

 

 

TOP 5 Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

a) Herr Dr. Alexander Granderath

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Aufsichtsräte gehören offensichtlich in das Lager des Großaktionärs Elgeti. Dieser kommuniziert unklar über die von ihm betriebene Besetzungspolitik von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Politik ist zudem nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist zudem, weshalb der AR und der Großaktionär offensichtlich am 13.2.2020 CEO Günther das Vertrauen entzogen haben, nachdem der AR am 22.Mai 2019 dessen Vertrag noch bis 31.12.2022 verlängert hatte. Unklar ist auch, was der Großaktionär und damit die von ihm dominierten, vorgeschlagenen Aufsichtsräte für eine Unternehmenspolitik und –Ausrichtung verfolgen. Die Sorge ist, dass diese Intransparenz auf Seiten des Großaktionärs und die befürchtete, mangelnde Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Aufsichtsräte zum Schaden der Kleinaktionäre gehen könnten. Ferner: Der vorgeschlagene AR ist kein Praktiker, sodass nach der Neubesetzung im gesamten AR dann kein Praktiker vorhanden wäre.

 

b) Herr Lars Wittan

 

Ablehnung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Aufsichtsräte gehören offensichtlich in das Lager des Großaktionärs Elgeti. Dieser kommuniziert unklar über die von ihm betriebene Besetzungspolitik von Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Politik ist zudem nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist zudem, weshalb der AR und der Großaktionär offensichtlich am 13.2.2020 CEO Günther das Vertrauen entzogen haben, nachdem der AR am 22.Mai 2019 dessen Vertrag noch bis 31.12.2022 verlängert hatte. Unklar ist auch, was der Großaktionär und damit die von ihm dominierten, vorgeschlagenen Aufsichtsräte für eine Unternehmenspolitik und –Ausrichtung verfolgen. Die Sorge ist, dass diese Intransparenz auf Seiten des Großaktionärs und die befürchtete, mangelnde Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Aufsichtsräte zum Schaden der Kleinaktionäre gehen könnten. Ferner: Der vorgeschlagene AR ist kein Praktiker, sodass nach der Neubesetzung im gesamten AR dann kein Praktiker vorhanden wäre.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die technische Anpassung ist nachvollziehbar

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die technische Anpassung ist nachvollziehbar

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeiten der Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und der Stimmrechtsausübung ohne Teilnahme (Briefwahl) sowie der Ausnahme von der Präsenzpflicht von Aufsichtsratsmitgliedern in bestimmten Fällen und entsprechende Ergänzungen der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die technische Anpassung ist nachvollziehbar.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vergütung erscheint insbesondere der Struktur nach nicht zustimmungsfähig. So sank die Gesamtvergütung zwar von 865 TEUR auf 635 TEUR - immer noch eine beträchtliche Höhe. Vor allem aber machen Steuerberatungsleistungen (206 TEUR) sowie Sonstige Leistungen (37 TEUR) wesentlich mehr als den nach den Abstimmungsrichtlinien des SdK e.V. als gerade noch unbedenklich zu erachtendem Anteil von 25 % des Abschlussprüferhonorars aus. Damit ist jedoch die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung nicht gewährleistet.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Bonusdividende ist dem eigenen Aktienerwerb vorzuziehen, insbesondere wenn zeitglich das komplette Jahresergebnis unter Verzicht auf jegliche Dividende vorgetragen werden soll. Hinzutritt, dass zeitgleich Vorratsbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrechtsausschluss vorgeschlagen sind. Zudem ist die zukünftige Vorstands- und AR-Besetzung unklar und gibt es Unisicherheit bzgl. der weiteren Geschäftspolitik und des Agierens des Großaktionärs. Ein Rückkauf als Verteidigungsmaßnahme könnte dann bei einem drohenden Übernahmeangebot nur die Position des Vorstands zu Lasten der Aktionäre stärken und ist auch deshalb abzulehnen.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2020/I) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von Ziffer 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2020/I) gegen Bar- und/oder Sacheinlage von bis zu 50 % des Grundkapitals ist nicht zustimmungsfähig, da die in den Abstimmungsrichtlinien des SdK als gerade noch zustimmungsfähigen Grenzwerte von 20, bzw. 10 % deutlich überschritten werden. Außerdem sind auch noch nicht zustimmungsfähige Möglichkeiten eines Bezugsrechtsausschlusses vorgesehen. Zum anderen ist die zukünftige Vorstands- und AR-Besetzung unklar, ist die Unabhängigkeit des zukünftigen Aufsichtsrats kritisch zu sehen und gibt es Unsicherheit bzgl. der weiteren Geschäftspolitik und des Agierens des Großaktionärs. Der notwendige Vertrauensvorschuss für den (zukünftig veränderten) Vorstand, der für den Kapitalvorratsbeschluss notwendig wäre, besteht daher momentan nicht.

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (Bedingtes Kapital 2020/I) und entsprechende Änderung von Ziffer 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag sieht zum einen die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor. Zum anderen ist die zukünftige Vorstands- und AR-Besetzung unklar, ist die Unabhängigkeit des zukünftigen Aufsichtsrats kritisch zu sehen und gibt es Unsicherheit bzgl. der weiteren Geschäftspolitik und des Agierens des Großaktionärs. Der notwendige Vertrauensvorschuss für den (zukünftig veränderten) Vorstand, der für den Kapitalvorratsbeschluss notwendig wäre, besteht daher momentan nicht.

 

 

TOP 13 Beschlussfassung über Vertrauensentzug gegenüber dem Vorsitzenden des Vorstands Herrn Rüdiger Andreas Günther

 

Ablehnung

 

Begründung: Für einen Vertrauensentzug des CEO Günther sind momentan keine hinreichenden Gründe ersichtlich, die insbesondere während der Corona-Krise auch besonders erheblich sein sollten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.