Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.07.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,15 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 0,817 Mio. schüttet die Gesellschaft einen Anteil in Höhe von 30% des Bilanzgewinns aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 2,708 Mio. soll ein Anteil von 30 % als Dividende ausgezahlt werden. Die vorgeschlagene Ausschüttung bewegt sich außerhalb der Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die nach Meinung der SdK angestrebt werden sollte. Aus Sicht der SdK e.V. soll die Ausschüttung im vorliegenden Fall jedoch auf weniger als 40% des Konzernjahresüberschusses begrenzt werden, um die Investitionsvorhaben, hauptsächlich im profitablen Bereich TENOWO, solide finanzieren zu können.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Aus Sicht der SdK kann allen Vorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

TOP 5 Neuwahl des Aufsichtsrats

― Herrn Werner Berlet, Bad Homburg v.d.Höhe, im Ruhestand (ehem. IT-Manager bei Elmotec Statomat GmbH)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG setzt sich zusammen aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmerschaft. Die sechs Vertreter der Anteilseigner sind turnusmäßig von der Hauptversammlung neu zu wählen. Alle bisherigen Vertreter der Anteilseigner kandidieren erneut für die Wahl zum Aufsichtsrat. Die Mehrheitsaktionärin ERWO Holding AG hält rund 85% der Aktien der Hoftex Group AG. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten sieht vor, dass die fünf Eigentümerfamilien der Großaktionärin im Vergleich zum Anteilsbesitz unterproportional im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vertreten sein werden, da nur drei der sechs Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat dem Familienkreis zuzuordnen sind. Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die fachliche Eignung besitzen und die Interessen aller Aktionäre vertreten. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatinnen bzw. Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.

 

― Frau Renate Dempfle, Augsburg, Geschäftsführerin der PDV Intermedia GmbH
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG setzt sich zusammen aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmerschaft. Die sechs Vertreter der Anteilseigner sind turnusmäßig von der Hauptversammlung neu zu wählen. Alle bisherigen Vertreter der Anteilseigner kandidieren erneut für die Wahl zum Aufsichtsrat. Die Mehrheitsaktionärin ERWO Holding AG hält rund 85% der Aktien der Hoftex Group AG. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten sieht vor, dass die fünf Eigentümerfamilien der Großaktionärin im Vergleich zum Anteilsbesitz unterproportional im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vertreten sein werden, da nur drei der sechs Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat dem Familienkreis zuzuordnen sind. Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die fachliche Eignung besitzen und die Interessen aller Aktionäre vertreten. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatinnen bzw. Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.

 

― Frau Melanie Liebert, Augsburg, selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in eigener Kanzlei
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG setzt sich zusammen aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmerschaft. Die sechs Vertreter der Anteilseigner sind turnusmäßig von der Hauptversammlung neu zu wählen. Alle bisherigen Vertreter der Anteilseigner kandidieren erneut für die Wahl zum Aufsichtsrat. Die Mehrheitsaktionärin ERWO Holding AG hält rund 85% der Aktien der Hoftex Group AG. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten sieht vor, dass die fünf Eigentümerfamilien der Großaktionärin im Vergleich zum Anteilsbesitz unterproportional im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vertreten sein werden, da nur drei der sechs Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat dem Familienkreis zuzuordnen sind. Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die fachliche Eignung besitzen und die Interessen aller Aktionäre vertreten. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatinnen bzw. Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.

 

― Herrn York Riedel, Nürnberg, selbstständiger Rechtsanwalt in der Sozietät Riedel Riedel & Riedel Rechtsanwälte
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG setzt sich zusammen aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmerschaft. Die sechs Vertreter der Anteilseigner sind turnusmäßig von der Hauptversammlung neu zu wählen. Alle bisherigen Vertreter der Anteilseigner kandidieren erneut für die Wahl zum Aufsichtsrat. Die Mehrheitsaktionärin ERWO Holding AG hält rund 85% der Aktien der Hoftex Group AG. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten sieht vor, dass die fünf Eigentümerfamilien der Großaktionärin im Vergleich zum Anteilsbesitz unterproportional im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vertreten sein werden, da nur drei der sechs Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat dem Familienkreis zuzuordnen sind. Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die fachliche Eignung besitzen und die Interessen aller Aktionäre vertreten. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatinnen bzw. Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.

 

― Herrn Martin Steger, Nürnberg, selbstständiger Immobilienkaufmann
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG setzt sich zusammen aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmerschaft. Die sechs Vertreter der Anteilseigner sind turnusmäßig von der Hauptversammlung neu zu wählen. Alle bisherigen Vertreter der Anteilseigner kandidieren erneut für die Wahl zum Aufsichtsrat. Die Mehrheitsaktionärin ERWO Holding AG hält rund 85% der Aktien der Hoftex Group AG. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten sieht vor, dass die fünf Eigentümerfamilien der Großaktionärin im Vergleich zum Anteilsbesitz unterproportional im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vertreten sein werden, da nur drei der sechs Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat dem Familienkreis zuzuordnen sind. Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die fachliche Eignung besitzen und die Interessen aller Aktionäre vertreten. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatinnen bzw. Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.

 

― Herrn Tom Steger, Nürnberg, selbstständiger Rechtsanwalt in der Sozietät Rechtsanwälte Steger & Rothschild Partnerschaftsgesellschaft mbB
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat der Hoftex Group AG setzt sich zusammen aus sechs Vertretern der Anteilseigner und drei Vertretern der Arbeitnehmerschaft. Die sechs Vertreter der Anteilseigner sind turnusmäßig von der Hauptversammlung neu zu wählen. Alle bisherigen Vertreter der Anteilseigner kandidieren erneut für die Wahl zum Aufsichtsrat. Die Mehrheitsaktionärin ERWO Holding AG hält rund 85% der Aktien der Hoftex Group AG. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten sieht vor, dass die fünf Eigentümerfamilien der Großaktionärin im Vergleich zum Anteilsbesitz unterproportional im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vertreten sein werden, da nur drei der sechs Kandidatinnen und Kandidaten für die Vertretung der Anteilseigner im Aufsichtsrat dem Familienkreis zuzuordnen sind. Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die fachliche Eignung besitzen und die Interessen aller Aktionäre vertreten. Auch spricht weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatinnen bzw. Kandidaten dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Es soll erneut die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt werden. Der Aufwand für die Leistungen der Deloitte GmbH außerhalb der Abschlussprüfung betrug in 2019 rund 63% des Prüfungshonorars, darunter Steuerberatungsleistungen im Umfang von 50% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, die die Mandatierung des Abschlussprüfers mit sonstigen Leistungen als unabdingbar erscheinen lassen, ein Honorarvolumen für Leistungen außerhalb der Prüfung in Höhe von 25% des Prüfungshonorars mit. Zudem prüft die Deloitte GmbH den Abschluss der Hoftex Group bereits seit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.