Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ÖKOWORLD AG zum 31. Dezember 2019 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Durch eine Kapitaländerung konnte der Bilanzgewinn 2019 mehr als verdoppelt werden. Der Antrag sieht eine Ausschüttungsquote von unter 30% vor. Die Aktionäre sollten mit mindestens 40% an dem Sondereffekt beteiligt werden, zumal es keine bekannte Planung für die weitere rentierliche Verwendung der überschüssigen Liquidität gibt.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand führte das Unternehmen erfolgreich. Umsatzerlöse, das operative Ergebnis und die Eigenkapitalbasis konnten gesteigert werden.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Es gibt wieder keinen individualisierten Vergütungsbericht des Vorstandes. Als Abschlussprüfer wird wieder Baker & Tilly vorgeschlagen, obwohl diese seit über 20 Jahren ununterbrochen mandatiert wurden. Auch die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien mit Stimmrecht (one share, one vote) wurde wieder nicht thematisiert. Es ist auch zu hinterfragen, warum die Einbeziehung der Vorzugsaktien in den Freiverkehr der Börse München gekündigt wurde.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Baker & Tilly prüfen seit über 20 Jahren ununterbrochen. Die SdK lehnt eine Prüfungsdauer von mehr als 10 Jahren ab, um eingeschliffenen Verhaltensweisen vorzubeugen und weiterhin eine objektive, neutrale Prüfung zu gewährleisten.

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
a) Wahl von Herrn Detlef Tank

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Weder in diesem Antrag noch im Geschäftsbericht sind Angaben über die Dauer der Mandatierung und die Qualifizierung von Herrn Tank als Aufsichtsrat ersichtlich. Die SdK macht ihre Entscheidung von diesen Angaben in der Hauptversammlung abhängig.

 

b) Wahl von Frau Angelika Grote

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Es trifft sinngemäß die Begründung zu TOP6a zu.

 

TOP 7 Änderungen zu § 9 der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die beantragte Satzungsänderung beinhaltet akzeptable Anpassungen an die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation in Sondersituationen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.