Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK-Richtlinien sehen grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses vor, was aufgrund der hohen liquiden Mittel im Unternehmen problemlos möglich wäre.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Umsätze sinken das dritte Jahr in Folge. Der Aktienkurs ist von ca. 60€ (2014) auf 18€ abgestürzt. Eine Ausrichtung der Unternehmensstrategie auch auf Interessen des Streubesitzes (Aktienkurs, Dividende?) ist nicht erkennbar. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Unternehmenspolitik an den Zielen der drei Hauptaktionäre ausrichtet.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwei Aufsichtsräte (Hermes. Mülder) sind seit 2002 im Amt. Der Abschlussprüfer RSM prüft seit 2007. Damit werden die zumutbaren Fristen (15 bzw. 10 Jahre) deutlich überschritten. Ausweislich des dürftigen Berichtes des AR wurden zwar vier Präsenzsitzungen abgehalten und der Jahresabschluss geprüft und gebilligt, aber es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex wg. zu hohem Aufwand auch zukünftig nicht entsprechen werde.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die RSM GmbH prüft bereits seit 2007. Die SdK-Richtlinien sehen eine maximale Prüfungstätigkeit von 10 Jahren vor, um die Objektivität der Prüfung zu gewährleisten.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse im Aktionariat und der aktuellen Geschäftspolitik des Vorstandes lehnt die SdK den Antrag ab.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2020 und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schaffung eines Genehmigten Kapital auf Vorrat in Höhe von 50% des Grundkapitals lehnt die SdK grundsätzlich als zu hoch ab.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Vor dem Hintergrund der Mehrheitsverhältnisse im Aktionariat und der aktuellen Geschäftspolitik des Vorstandes lehnt die SdK den Antrag ab.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über Satzungsänderungen in § 17 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 18 (Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung) in Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es wird den Bestimmungen der ARUGII entsprochen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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